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Freilassing


+++ Leitlinien regeln mitgestaltende Bürgerbeteiligung +++
Am 16. November 2015 verabschiedete der Freilassinger Stadtrat einstimmig Leitlinien zur mitgestaltenden Bürgerbeteiligung. Sie soll »dazu beitragen, Transparenz zu schaffen, Vertrauen zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern, Verwaltung und Politik aufzubauen und eine Beteiligungsstruktur zu entwickeln«. Die von einem Arbeitskreis mit Vertreter/innen aus Politik, Verwaltung und Bürgerschaft erarbeiteten Regelungen traten zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Mitgestaltende Bürgerbeteiligung ist nur über Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich des Stadtrates möglich, die in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Eine Vorhabenliste informiert über Projekte und die gewählte Form der mitgestaltenden Bürgerbeteiligung. Sie wird in Abstimmung von Bürgermeister und Stadtrat erstellt.
Bürgerbeteiligung kann der erste Bürgermeister sowie ein Viertel der Stadtratsabgeordneten vorschlagen. Die Anregung eines Beteiligungsverfahrens seitens der Bevölkerung ist mit den Unterschriften von 1 % der Gemeindebürger/innen bei Stabstelle für Öffentlichkeitsarbeit und mitgestaltenden Bürgerbeteiligung möglich.
Über die Auswahl der Verfahrensformen zur Bürgerbeteiligung entscheidet der Stadtrat. Die acht vorgesehenen Formen sind Informationsveranstaltungen, Bürgerforen, eine einmalige Arbeitsgruppe, eine prozessbegleitenden Arbeitsgruppe, Workshops, runde Tische, prozessbegleitende Mediation und die Umfrage.
Beteiligungsergebnisse sind für den Stadtrat nicht bindend, müssen aber verbindlich in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Die Regelungen sind auf der städtischen Website in der Rubrik Rathaus > Bürgerbeteiligung einsehbar.

Entwicklungsprozess
Im Jahr 2012 wurde in Freilassing die Arbeit an einem Stadtentwicklungskonzept abgeschlossen, das sich seither in der Umsetzung befindet. In diesem Rahmen sprach sich der Stadtrat auch für mitgestaltende Bürgerbeteiligung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen aus. Eine erste Informationsveranstaltung zur Erstellung von Leitlinien fand im November 2013 statt. Im Herbst 2014 startete ein Arbeitskreis, an dem Vertreter/innen aus den Stadtratsfraktionen, Bürgermeister Josef Flatscher, Freilassinger Bürger/innen und städtische Verwaltungsangestellte teilnahmen. In fünf Sitzungen wurden Eckpunkte für die Leitlinien zur mitgestaltenden Bürgerbeteiligung erarbeitet, die in einer Informationsveranstaltung am 24. September 2015 vorgestellt wurden. Hier wurde angeregt, Kinder und Jugendliche zu ermutigen, an Arbeitskreisen, Workshops u. ä. teilzunehmen, auch wenn sie selbst als Minderjährige keine Anträge stellen können. Diese Anregung wurde in die Leitlinien eingearbeitet.

Zur Vorhabenliste der Stadt Freilassing

Protokoll der Stadtratssitzung vom 16. November 2016


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