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Diskussionsforum: Netzwerkimpuls des Thementeams »Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung« – Kommentierungsphase beendet
Das Thementeam »Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung« hat in den letzten zwei Jahren einen Netzwerkimpuls zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch kommunale Leitlinien entwickelt.
Im Rahmen einer empirischen Analyse wurden Regelungen und Handlungsempfehlungen zur kommunalen Bürgerbeteiligung systematisiert, ausgewertet und aus den Ergebnissen entsprechende Schlussfolgerungen abgeleitet. Insgesamt hat das Thementeam die Arbeit von mehr als 60 »Leitlinien-Kommunen« sowohl auf der Prozess- als auch auf der Inhaltsebene beleuchtet. Als Grundlage der Untersuchung diente die Leitliniensammlung des Netzwerks Bürgerbeteiligung.
Auf Basis der Ergebnisse hat das Thementeam eine Art Blaupause für Leitlinienprozesse abgeleitet und möchte mit dem daraus entwickelten Netzwerkimpuls Hilfestellung und Orientierung im Umgang mit Leitlinien und deren Erarbeitung geben.
Der Netzwerkimpuls wurde bereits auf dem Netzwerktreffen im Juni 2019 diskutiert und darauf basierend weiterentwickelt. Nun steht er nochmals im gesamten Netzwerk online zur Diskussion.
Das Thementeam freut sich über Ihre Rückmeldungen zur Fortentwicklung des Dokuments. Falls etwas unklar ist, steht das Themeteam gerne auch für Fragen zur Verfügung. Auf Basis Ihrer Kommentare und Rückmeldungen wird das Dokument nochmals überarbeitet. Das Ergebnis wird dann auf unserer Netzwerkseite eingestellt.
Alle Netzwerker/innen haben nun bis zum 1. Oktober 2019 die Möglichkeit, den Netzwerkimpuls des Thementeams zu kommentieren. Untenstehend können Sie Rückmeldungen zum Gesamtdokument geben oder Kommentare zu den einzelnen Gliederungspunkten verfassen.
Die Kommentierungsphase ist beendet!
Hier finden Sie den Netzwerkimpuls zum Download
Zur Seite des Thementeams gelangen Sie hier.
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Netzwerkimpuls insgesamt kommentieren 3 Kommentare
am 23.07.2019 11:31 Uhr NetzwerkmanagementHaben Sie Anregungen und Diskussionbeiträge zum Gesamtpapier?
Noch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrierenRE:Netzwerkimpuls insgesamt kommentieren
am 10.09.2019 18:05 Uhr Frank ZimmermannIst ein gutes Paper geworden finde ich. Glückwunsch!
KommentierenNoch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrierenRE:Netzwerkimpuls insgesamt kommentieren
am 11.09.2019 13:57 Uhr Thomas EhrlerVielen Dank Herr Zimmermann! Seit unserer Fachkonferenz sind nochmal einige neue Erkenntnisse hinzugekommen. Jetzt freuen wir uns, das weitestgehend finale Paper vorlegen zu könne. Viele Grüße aus Darmstadt.
RE:Netzwerkimpuls insgesamt kommentieren
am 23.09.2019 09:09 Uhr Joachim ThiehoffDer Netzwerkimpuls des Thementeams "Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung" ist eine hervorragende Zusammenstellung und hilft mir sehr bei dem in meiner Stadt bevorstehenden Leitlinienprozess. Ich möchte folgende ergänzende Vorschläge machen: Finalisierungsphase, Veröffentlichung: Gibt es Erfahrungen mit öffentlichkeitswirksamen Formen oder Momenten der Veröffentlichung, z. B. einer Präsentation über eine örtliche Bürgerstiftung oder bei einem Bürgerparkfest o. ä.? Unter dem Begriff "Gegenstand" bei den Inhalten im Netzwerkimpuls wird angeraten, den Unterschied zwischen formeller und informeller Bürgerbeteiligung darzulegen. Könnten hier auch Hinweise erfolgen, inwiefern im Beteiligungsalltag eine Annäherung zwischen den beiden Bereichen anzustreben ist? Ich persönlich werde den Eindruck nicht los, dass die Trennung der beiden Bereiche letztlich befremdlich ist. Ist er nur historisch begründet? Ebenso unter dem Begriff "Gegenstand" ist von den Qualitätskriterien die Rede. Wegen ihrer hohen und letztlich zentralen Bedeutung würde ich mich freuen, wenn auf die Qualitätskriterien an dieser Stelle noch etwas ausführlicher eingegangen werden könnte. Im Abschnitt "Information" unter dem Begriff "Kommunikationskanäle" könnte ich mir noch den Hinweis vorstellen, dass viele Kommunen in ihren Leitlinien das Recht auf Anregung von Beteiligungsprozessen zu Vorhaben definieren. Ebenfalls im Bereich "Information" wird unter dem Begriff "Ausblick" der trialogische Arbeitskreis benannt, m. E. richtigerweise mit der dauerhaften Aufgabe den Controllingprozess zu steuern. Mein Eindruck ist, die Nennung hier müsste mit der Beschreibung des Entwicklungsteams unter der Auftaktphase in Verbindung gebracht werden. Ist es nicht der gleiche trialogische Arbeitskreis oder hat er nicht zumindest die gleiche Aufgabe, nämlich den Leitlinienprozess zu gestalten und zu steuern. Danke noch mal für die tolle Arbeit!
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Vorschläge für den Leitlinienprozess 2 Kommentare
am 23.07.2019 11:30 Uhr NetzwerkmanagementDie Qualitätskriterien Bürgerbeteiligung im Netzwerk Bürgerbeteiligung machen deutlich: Bürgerbeteiligung braucht eine klare, verbindliche und verlässliche Ziel- und Rahmensetzung. Grundlage von »guter« Bürgerbeteiligung ist ein sorgfältig und kompetent gestalteter Beteiligungsprozess. Politik, Verwaltung und Bürgerschaft brauchen Klarheit darüber, in welchen Projekten und in welcher Form Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene möglich ist. Leitlinien – bzw. kommunale Regelwerke oder Handlungsempfehlungen für die Bürgerbeteiligung – definieren »Leitplanken« und die damit einhergehenden Gestaltungsspielräume. Sie beschreiben Qualitätsanforderungen und klären, wie das Angebot des »Mitmachens« in einer Kommune geregelt ist.
Noch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrierenRE:Vorschläge für den Leitlinienprozess
am 09.09.2019 12:21 Uhr Friederike VogelHerzlichen Glückwunsch zu diesem sehr guten Papier. Ein zentraler Punkt muss allerdings m.E. einem Leitlinienprozess vorausgehen. Bürgerbeteiligung ist eine Querschnittsaufgabe. Sie darf nicht nur politisch "verordnet" werden. Damit sie Erfolg hat, muss die Linienstruktur und das Silodenken in der Verwaltung aufgebrochen werden. Interdisziplinäre Teams müssen möglich sein und sie brauchen ein gewisses Maß an eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis. Sie brauchen (ggf. auch auf Sachbearbeiteerbene) einen klaren Arbeitsauftrag und die Akzeptanz, Gruppen zu leiten - auch ohne Führungskompetenz. Intersisziplinäres Arbeiten und die Auswahl von Teammitgliedern nach Kompetenz, Motivation und Kapazitäten und nicht nach Dienstgrad, Abteilungszugehörigkeit oder Weisungsbefugnis sind elementar für nachhaltige und zielgerichtete Beteiligungsprozesse, in denen die Verwaltung von der Urban Governance als Partner anerkannt wird. Es wäre hilfreich, wenn dieser Gedanke in das Konzept mit einfließen würde.
KommentierenNoch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrierenRE:Vorschläge für den Leitlinienprozess
am 11.09.2019 14:20 Uhr Thomas EhrlerVielen Dank. Das freundliche und positive Feedback freut uns sehr. In der Tat muss man im Leitlinienprozess und bei der späteren Implementierung von Leitlinien weg von diesem „Silodenken“, wie Sie es nennen. Viele Kommunen beginnen ihren Leitlinienprozess mit einem Workshop für Verwaltungsmitarbeitende. In diesem Rahmen ist es wichtig, sich über die gegenseitigen Erwartungen, Anforderungen und notwendigen verwaltungsinternen Arbeitsweisen zu verständigen. Nach Einführung der Leitlinien kommt der häufig neu geschaffenen „Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung“ natürlich eine besonders wichtige Rolle zu. Hier laufen quasi die Fäden zusammen. Gleichzeitig muss die Stelle verwaltungsintern über die Möglichkeiten verfügen, um erforderliche Ergebnisse aus den Fachabteilungen anfordern zu können.
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Leitlinien…
am 23.07.2019 11:29 Uhr Netzwerkmanagement
… definieren die Spielregeln von Bürgerbeteiligung (Möglichkeiten und Grenzen).
… strukturieren Bürgerbeteiligungsprozesse (Verfahren und Abläufe).
… geben einen institutionellen Rahmen vor (Standards).Noch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrieren -
Die kommunalen Regelwerke bewegen sich...
am 23.07.2019 11:28 Uhr Netzwerkmanagement...innerhalb gesetzlicher und finanzieller Rahmenbedingungen. Leitlinien sind weder dafür gedacht, demokratische politische Prozesse auszusparen, noch können sie über konkrete Inhalte für Bürgerbeteiligung entscheiden. Die Erarbeitung und Implementierung von Leitlinien erfordern zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen. In der Folge stärken Leitlinien die kommunale Beteiligungskultur.
Leitlinien schaffen eine stärkere Verbindlichkeit von Bürgerbeteiligung, führen zu mehr Information, Transparenz und Mitwirkung und bilden eine verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit. Außerdem ermöglichen sie eine präzise Zieldefinition und Regelsetzung, geben Orientierung und sind die Basis für eine Regelmäßigkeit sowie Mitwirkungschancen für alle (bürgerfreundlich, verständlich, zielgruppenspezifisch). Sie sorgen im Idealfall für eine angemessene Finanzierung und Ressourcenausstattung, eine Rechenschaftspflicht und liefern Kriterien zur Evaluation von Bürgerbeteiligungsprozessen.
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Kommunale Regelwerke für Bürgerbeteiligung können nicht... 1 Kommentar
am 23.07.2019 11:28 Uhr Netzwerkmanagement...»von oben« verordnet werden, sondern müssen gleichermaßen die Belange und Bedarfe der Einwohner/innen, der Politik und der Verwaltung berücksichtigen. Die in den Leitlinien beschriebenen Spielregeln und Standards müssen letztendlich von allen akzeptiert, umgesetzt und gelebt werden. Dies kann allerdings nur dann funktionieren, wenn die Regelwerke von Anfang an in einem kommunikativen Austausch auf Augenhöhe von allen Akteuren gemeinsam verhandelt und erarbeitet werden. Leitliniendokumente sind das Ergebnis von Zusammenarbeit und Diskussion zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft. Dabei wird deutlich, dass der Leitlinienprozess – die Erarbeitung und Einführung der Regelwerke – gut geplant und konzeptioniert sein muss.
Noch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrierenRE:Kommunale Regelwerke für Bürgerbeteiligung können nicht...
am 11.09.2019 14:23 Uhr Andreas PaustDie Aussage ist grundsätzlich richtig, spiegelt aber nicht die Realität wider. Tatsächlich gibt es Kommunen, die ihre Leitlinien verwaltungsintern erarbeitet,vom Rat beschlossen und erst dann der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht haben. Wenn das von den zivilgesellschaftlichen und politischen Akteuren akzeptiert wird, ist das m.E. auch in Ordnung. Umformulierungsvorschlag: Kommunale Regelwerke für Bürgerbeteiligung sollten nicht... ...»von oben« verordnet werden, sondern gleichermaßen die Belange und Bedarfe der Einwohner/innen, der Politik und der Verwaltung berücksichtigen. Die in den Leitlinien beschriebenen Spielregeln und Standards sollen letztendlich von allen akzeptiert, umgesetzt und gelebt werden. Dies funktioniert am besten, wenn die Regelwerke von Anfang an in einem kommunikativen Austausch auf Augenhöhe von allen Akteuren gemeinsam verhandelt und erarbeitet werden. Leitliniendokumente sollten das Ergebnis von Zusammenarbeit und Diskussion zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft sein. Darum muss der Leitlinienprozess – die Erarbeitung und Einführung der Regelwerke – gut geplant und konzeptioniert sein.
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Ein guter Leitlinienprozess... 4 Kommentare
am 23.07.2019 11:27 Uhr Netzwerkmanagement...wird von einer trialogischen Zusammenarbeit getragen:
Bürgerschaft, Politik und Verwaltung sollen und müssen das neue Regelwerk gemeinsam aushandeln und erarbeiten. Die inhaltliche Arbeit am Leitliniendokument kann in der Regel aus organisatorischen Grün-den nicht fortlaufend in großer Runde mit allen Interessierten geleistet werden. Meist findet die Erarbeitung der Inhalte daher in einem kleineren Arbeitskreis statt, in dem Vertreter/innen aller Akteursgruppen aktiv sind. Dabei ist darauf zu achten, dass über die Arbeitsgruppe hinaus in jedem Prozessschritt zwischen allen Interessierten ein gemeinsames Verständnis über die gewünschten Ziele und den Weg dorthin vorherrscht. Entsprechende Feedback- bzw. Rückkopplungsschleifen zwischen Arbeitsgruppe und der Öffentlichkeit sind einzuplanen.
Noch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrierenRE:Ein guter Leitlinienprozess...
am 09.09.2019 19:13 Uhr Rosário Costa-SchottDanke für das insgesamt sehr gutes Papier. Ich hänge beim Begriff trialogisch - nicht weil es aus der Psychiatrie stammt - sondern weil ich aus meiner Erfahrung heraus allen "Dreiecksdarstellungen, Triaden und magischen Dreiecken" sehr misstraue: Übrig bleibt oftmals der kleinste gemeinsame Nenner. Oder eine "Variable" breitet sich auf Kosten der anderen beiden aus. Bevor eine vermeintliche Gleichwertigkeit suggeriert wird, muss m.E. klargestellt und offen kommuniziert werden, welche Entscheidungsspielräume in der Tat Bürgerschaft, Politik und Verwaltung haben.
KommentierenNoch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrierenRE:Ein guter Leitlinienprozess...
am 11.09.2019 14:28 Uhr Andreas PaustSiehe mein Kommentar im vorhergehenden Beitrag. Umformulierungsvorschlag: Ein guter Leitlinienprozess... ...wird von einer trialogischen Zusammenarbeit getragen: Bürgerschaft, Politik und Verwaltung sollten das neue Regelwerk gemeinsam aushandeln und erarbeiten. Die inhaltliche Arbeit am Leitliniendokument kann in der Regel aus organisatorischen Gründen nicht fortlaufend in großer Runde mit allen Interessierten geleistet werden. Meist findet die Erarbeitung der Inhalte daher in einem kleineren Arbeitskreis statt, in dem Vertreter/innen aller Akteursgruppen aktiv sind. Dabei ist darauf zu achten, dass über die Arbeitsgruppe hinaus in jedem Prozessschritt zwischen allen Interessierten ein gemeinsames Verständnis über die gewünschten Ziele und den Weg dorthin vorherrscht. Notwendige Feedback- bzw. Rückkopplungsschleifen zwischen Arbeitsgruppe und der Öffentlichkeit sind einzuplanen.
KommentierenNoch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrierenRE:Ein guter Leitlinienprozess...
am 13.09.2019 12:14 Uhr Thomas EhrlerVielen Dank für Ihre Anmerkungen und die detaillierten Formulierungsvorschläge. In der Tat haben wir während unserer Analyse festgestellt, dass in den einzelnen Kommunen der Grad der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure natürlich sehr unterschiedlich ist. Hier kommen immer auch die besonderen Gegebenheiten vor Ort ins Spiel: Tradition der Bürgerbeteiligung, Aktivität der zivilgesellschaftlichen Akteure, Offenheit von Verwaltung und Politik etc.. Im Großen und Ganzen sind wir aber sehr froh darüber, dass der Grundgedanke meist aufgegriffen wird und es scheinbar ein weit verbreitetes Verständnis gibt, dass Leitlinien unter Einbezug aller Akteursgruppen entwickelt werden sollten.
RE:RE:Ein guter Leitlinienprozess...
am 01.10.2019 13:34 Uhr Robert ErasmyWir möchten uns da aus Mannheim Herrn Paust anschließen – aus der Perspektive einer Kommune, die ihr Regelwerk Bürgerbeteiligung im Rahmen eines kommunikativen Austausches erarbeitet hat, die Bürgerschaft aber erst in einem zweiten Schritt einbezogen hat. Es ist daher aus unserer Sicht nicht zwingend für das Gelingen von Leitlinienprozessen, sie von Beginn an trialogisch zu entwickeln. Entscheidend ist, dass jede Kommune hier das für sie passende Modell entwickelt. Für uns war es hilfreich, zunächst zwischen Gemeinderat und Verwaltung die jeweiligen Rollen zu klären und gemeinsam Vorschläge zu entwickeln. Die Bürgerschaft wurde in einer anschließenden Pilotphase einbezogen. Durch diese politische Positionierung im ersten Schritt konnten wir mit einer großen Klarheit in den stadtgesellschaftlichen Dialog und das gemeinsame Ausprobieren gehen. Dieser hat dann sehr ergebnisoffen stattgefunden, das Regelwerk wurde an vielen Stellen angepasst und erst im Anschluss beschlossen.
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Ein guter Leitlinienprozess...
am 23.07.2019 11:26 Uhr Netzwerkmanagement… profitiert von kommunalen Vorreiter/innen und dreht zur Berücksichtigung lokaler Besonderheiten zugleich an geeigneten Stellschrauben:
Die Erarbeitung von Leitlinien richtet sich immer nach den Gegebenheiten und Anforderungen einer Kommune. Jeder Leitlinienprozess gestaltet sich im Detail individuell. Nichtsdestotrotz lassen sich allgemeingültige Empfehlungen treffen, die ein Muster – eine »Blaupause« – eines teilweise standardisierten Leitlinienprozesses abbilden. Dies ermöglicht es Kommunen, einerseits auf bewährtem Weg kostengünstig und ressourcenschonend eigene Regelwerke zu erarbeiten, andererseits aber auch die Anpassungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um der eigenen, ganz spezifischen Beteiligungskultur gerecht zu werden.
Eine Kommune sollte sich zu Beginn ihres Leitlinienprozesses – spätestens nach dem Zusammenfinden von Organisations- und Entwicklungsteam – darüber im Klaren sein und entsprechend aushandeln, inwiefern bei der Entwicklung von Leitlinien auf kommunale Vorreiter zurückgegriffen wird und in welchen Bereichen vorliegende Erkenntnisse ausgeblendet werden, um vor Ort unabhängige und individuell passende Schlussfolgerungen zu ziehen.Noch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrieren -
Ein guter Leitlinienprozess...
am 23.07.2019 11:25 Uhr Netzwerkmanagement… benötigt Zeit und Ressourcen:
Die Zeitspanne zwischen der Willensbekundung der Politik zur Erarbeitung von Leitlinien und der abschließenden politischen Beratung über den finalen Leitlinien-Entwurf beträgt in der Regel mindestens ein Jahr. Der Arbeitsauftrag zur Erarbeitung von Leitlinien fällt für gewöhnlich der Verwaltung zu. Diese muss in der Folge über einen längeren Zeitraum entsprechende zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen einbringen.
Die notwendigen finanziellen Aufwendungen zur Durchführung eines Leitlinienprozesses unterscheiden sich je nach Prozess von Kommune zu Kommune und sind ohne vorherige Aufstellung eines individuellen Entwicklungsprogramms schwer zu beziffern. Für einen Leitlinienprozess angemessenen Umfangs sollte jedoch auf jeden Fall mit Gesamtkosten im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich kalkuliert werden. Folgenden Kostenfaktoren sind unter anderem zu berücksichtigen: Dauer des Leitlinienprozesses, Anzahl und Art der (öffentlichen) Veranstaltungen, Größe des Entwicklungsteams und Anzahl der Arbeitsgruppentreffen, Einbezug eines externen Dienstleisters (Beratung, Moderation, Online-Beteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit).Noch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrieren -
Im deutschsprachigen Raum entscheiden sich immer mehr Kommunen..
am 23.07.2019 11:24 Uhr Netzwerkmanagement...für die Erarbeitung und Einführung von Leitlinien. Inzwischen haben mehr als 70 Kommunen gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern Regelwerke zur »guten« Bürgerbeteiligung entwickelt.
Das Netzwerk Bürgerbeteiligung begleitet die Entwicklung...
… wissenschaftlich-analytisch: Die Sammlung von Regelungen und Handlungsempfehlungen zur kommunalen Bürgerbeteiligung wird weiterhin permanent aktualisiert und erweitert. Die aktuelle Übersicht ist hier zu finden. Neben der fortlaufenden Bestandsaufnahme wird im Rahmen der Netzwerktreffen und auf der Internetseite des Netzwerks ein kontinuierlicher Austausch von Interessierten angestrebt. Die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch unterstützen das gegenseitige Lernen und sollen eine Hilfestellung bei der Einführung und Weiterentwicklung von Leitlinien bieten. Zudem werden auch in Zukunft neue Entwicklungen bei kommunalen Leitlinienprozessen beobachtet und gegebenenfalls dokumentiert. Darin spiegelt sich das Grundverständnis von Leitlinien wider: Leitlinienprozesse werden nicht abgeschlossen. Leitliniendokumente sind lebende Dokumente, die einer permanenten Überprüfung bedürfen. Sind die neuen Regelwerke erst einmal eingeführt, sollte eine stetige Evaluation und Weiterentwicklung des kommunalen Beteiligungsprozesses fester Bestandteil sein.
… praktisch: Das Netzwerk Bürgerbeteiligung sieht in Leitlinien eine klare, verbindliche und verlässliche Grundlage für informelle Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene. Gleichzeitig kann die Erarbeitung, die Einführung sowie die spätere Weiterentwicklung von Leitlinien in einer Kommune eine Herausforderung für Politik, Verwaltung und Bürgerschaft darstellen. Das Netzwerk Bürgerbeteiligung möchte mit seinem praktischen Know-how und seinen Praxiserfahrungen kommunale Leitlinienprozesse fördern und unterstützen. Dieses Impulspapier, weitere Newsletterbeiträge und zusätzliches Infomaterial sollen praktisches Wissen bündeln und Orientierung geben.
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Der Leitlinienprozess
am 23.07.2019 11:22 Uhr NetzwerkmanagementDie empirische Untersuchung aller bislang im deutschsprachigen Raum eingeführten kommunalen Leitlinien durch das Thementeam »Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung« (Stand Juli 2018) belegt die Individualität jedes einzelnen kommunalen Leitlinienprozesses. In jeder Kommune finden sich kleine oder auch größere Unterschiede in Prozess und inhaltlicher Strukturierung, um bei der Erarbeitung der Leitlinien die spezifischen Besonderheiten und Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen. Trotz allem lassen sich anhand der Analyse des Thementeams auch typische Elemente identifizieren, die so oder so ähnlich in allen oder zumindest den meisten Leitlinienprozessen vorkommen. Die folgenden Etappenschritte können als »Blaupause« sowie als strukturierende Elemente verstanden werden:
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Auftaktphase 1 Kommentar
am 23.07.2019 11:21 Uhr NetzwerkmanagementPolitischer Beschluss zum Leitlinienprozess: Aus Gründen der politischen Verbindlichkeit und Akzeptanz sollte zu Beginn eines Leitlinienprozesses immer eine Willensbekundung der Politik zur Erarbeitung von Leitlinien vorliegen.
Für gewöhnlich werden Leitlinienprozesse aus der Politik heraus durch einen Ratsbeschluss angestoßen.Aufstellung Organisationsteam: Die Politik erteilt der Verwaltung einen Arbeitsauftrag. Diese muss das Projekt federführend vorantreiben und ist für die Organisation und Koordination des Leitlinienprozesses verantwortlich.
(Auftakt-)Veranstaltungen mit Politik, Verwaltung und Bürgerschaft: Diese dienen der Herausbildung eines gemeinsamen Verständnisses. Im Mittelpunkt stehen die Information und die Verständigung über Ziele, Abläufe und Grenzen des Leitlinienprozesses.
Beispielsweise können während einer ersten gemeinsamen öffentlichen Veranstaltung das Grundverständnis für Bürgerbeteiligung, die Erwartungen an den Leitlinienprozess sowie die Zusammensetzung des Entwicklungsteams geklärt werden. Zusätzliche Workshops mit der Politik oder der Stadtverwaltung ermöglichen die Klärung spezifischer Herausforderungen.
Aufstellung Entwicklungsteam: Dieser häufig auch als Arbeitskreis oder Arbeitsgruppe bezeichnete Zusammenschluss von Vertreter/innen aus Bürgerschaft, Verwaltung und Politik erarbeitet im weiteren Prozessverlauf gemeinsam die Inhalte der Leitlinien (trialogisches Gremium).
Noch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrierenRE:Auftaktphase
am 11.09.2019 14:35 Uhr Andreas PaustDie Aussage "Für gewöhnlich werden Leitlinienprozesse aus der Politik heraus durch einen Ratsbeschluss angestoßen." ist nur formal richtig. Tatsächlich wird ein Leitlinienprozess häufig dadurch angestoßen, dass sich die Verwaltung vom Rat einen entsprechenden Beschluss abholt. Das bedeutet, dass der Anstoß oft aus der Verwaltung (Bürgermeister,, Dezernent) kommt und eben nicht aus der Politik. Ich empfehle, den Satz ersatzlos zu streichen.
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Arbeitsphase
am 23.07.2019 11:20 Uhr NetzwerkmanagementArbeitstreffen: In ca. 6-12 Arbeitsgruppentreffen findet die eigentliche inhaltliche Arbeit am Leitliniendokument statt. Dabei werden verschiedene Aspekte und Fragestellungen rund um die neuen Regelungen zur Bürgerbeteiligung möglichst breit diskutiert und Festlegungen getroffen. Ziel ist es, einen eigenen Leitlinien-Entwurf zu erstellen.
Rückkopplung: Da in der trialogischen Arbeitsgruppe nur eine begrenzte Teilnehmerzahl gleichzeitig am Leitliniendokument arbeiten kann, sind weitere Maßnahmen zur Einbindung aller Interessierten und verschiedener Zielgruppen notwendig. Die erforderliche Rückkopp-lung kann über unterschiedliche Beteiligungsformate erfolgen: z. B. durch Bürgerworkshops oder Bürgerwerkstätten, durch Diskussionsrunden vor Ort oder eine Online-Kommentierungen des Leitlinien-Entwurfs.
Überarbeitung des ersten Leitlinien-Entwurfs: Anschließend müssen die Rückmeldungen im Rahmen der finalen Arbeitsgruppentreffen diskutiert, geprüft und gegebenenfalls in das Leitliniendokument eingearbeitet werden.Noch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrieren -
Finalisierungsphase 3 Kommentare
am 23.07.2019 11:19 Uhr NetzwerkmanagementPolitische Beratung und Beschluss des Leitlinien-Entwurfs: Der überarbeitete und finale Entwurf wird politisch beraten und – in der Regel – beschlossen. Zu inhaltlichen Änderungswünschen kommt es nur noch selten, da die Politik in der Arbeitsgruppe bei der Erarbeitung des zu beschließenden Entwurfs vertreten ist.
Veröffentlichung: Nach dem politischen Beschluss erfolgt die Veröffentlichung der Leitlinien. Oftmals findet die Veröffentlichung nur online in einer nicht sonderlich verständlichen Form statt. Nur wenige Kommunen haben bislang ihre Leitlinien in einer bürgerfreundlichen Kurzfassung, in Leichter Sprache, in Fremdsprachen oder in einer barrierefreien Darstellung (Screenreader) bereitgestellt. Hier sieht das Thementeam noch deutliches Verbesserungspotenzial, um die Ergebnisse des ressourcenintensiven Prozesses auch denjenigen zugänglich zu machen, die davon in besonderem Maße betroffen sind: den Bürgerinnen und Bürgern.
Implementierung: Abschließend ist die Verwaltung damit beauftragt, die Leitlinien umzusetzen. Dies geht meist mit der Einrichtung einer Stelle für Bürgerbeteiligung einher, falls diese vorher noch nicht vorhanden ist. Für die zahlreichen Anforderungen und Aufgabenbereiche werden weitere personelle und finanzielle Mittel benötigt.
Noch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrierenRE:Finalisierungsphase
am 11.09.2019 15:14 Uhr Andreas PaustErgänzungsvorschlag: Vor politischer Beratung und Beschluss sollte eine Legitimierung der Leitlinien durch die gesamten Einwohnerschaft erfolgen. Das ist möglich durch öffentliche Veranstaltungen, in denen die fertigen Leitlinien vorgestellt werden, eine Onlineabstimmung, bei der Zustimmung und Ablehnung der Leitlinien erhoben wird, oder sogar einen Ratsbürgerentscheid, bei dem die Bevölkerung aufgefordert ist, die Leitlinien zu beschließen.
KommentierenNoch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrierenRE:Finalisierungsphase
am 11.09.2019 15:17 Uhr Andreas PaustErgänzungsvorschlag: Zu empfehlen ist, die Leitlinien als Satzung zu beschließen. Dadurch werden die erarbeiteten Beteiligungsrechte dauerhaft im Ortsrecht verankert.
KommentierenNoch kein Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung? Jetzt registrierenRE:Finalisierungsphase
am 13.09.2019 12:27 Uhr Thomas EhrlerWichtige Punkte. Ich kann mir aktuell gut vorstellen, dass wir diesen Abschnitt noch konkretisieren und ausbauen. Dann können wir z.B. nochmal ausführlicher die technischen Möglichkeiten einer Online-Kommentierung/ -Abstimmung darlegen. Und wir möchten den Anteil der Kommunen, in denen die Leitlinien als Satzung beschlossen werden, konkret benennen bzw. die resultierenden Auswirkungen einer Implemtierung als Satzung.
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Zu den Inhalten von Leitliniendokumenten
am 23.07.2019 11:17 Uhr NetzwerkmanagementAnalog zu den Etappenschritten von Leitlinienprozessen kann das Thementeam anhand seiner empirischen Untersuchung auch klare Strukturen und weitestgehend ähnliche inhaltliche Elemente in kommunalen Leitliniendokumenten feststellen. Auch hier gilt, dass sich die Inhalte jedes einzelnen Dokuments unterscheiden. Nichtsdestotrotz lässt sich ein Muster für die Inhalte von Regelwerken zur Bürgerbeteiligung identifizieren. So sind fünf inhaltliche Themenblöcke identifizierbar, die sich in ähnlicher Art und Weise in der Mehrzahl der Dokumente wiederfinden und eine typische Strukturierung vorgeben:
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Präambel
am 23.07.2019 11:17 Uhr NetzwerkmanagementAusgangslage: In einem einleitenden Kapitel wird in der Regel eine Bestandsaufnahme vorgenommen, die auf vorherige Erfahrungen im Bereich der Bürgerbeteiligung sowie auf bislang durchgeführte Verfahren und die dazugehörigen Abläufe eingeht.
Ziele: Weiterhin werden die Ziele erörtert, die mit der Einführung der Leitlinien verbunden sind: Hauptanliegen ist oftmals eine transparente, dialogorientierte Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe. Auch Grundprinzipien wie Verbindlichkeit, Vertrauen, Akzeptanz, Identifikation und Zusammengehörigkeit werden häufig genannt.
Prozessbeschreibung: Sinnvoll ist es zudem, in aller Kürze die Entwicklungsgeschichte des vorliegenden Dokuments zu beschreiben, um damit transparent zu dokumentieren, wie die Leitlinien erarbeitet wurden.
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Gegenstand
am 23.07.2019 11:16 Uhr Netzwerkmanagementformelle – informelle Bürgerbeteiligung: Um deutlich zu machen, auf welche Art von Bür-gerbeteiligungsprojekten die Leitlinien abzielen, sollte der Unterschied zwischen der bereits gesetzlich geregelten formellen Bürgerbeteiligung sowie der freiwilligen, zusätzlichen, in-formellen Beteiligung grundlegend erörtert werden.
Geltungsbereich: Die Leitlinien sollten ausführen, welche Themen und Projekte vom vor-liegenden Dokument konkret betroffen sind. Kriterien, die normalerweise hier herangezogen werden, sind die Gemeinwohlorientierung, die Zuständigkeit der Kommune und eine allge-meine Betroffenheit der Einwohnerschaft.
Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligung: Eine zentrale Aufgabe des Leitlinienprozesses ist die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Bürgerbeteiligung. Die mit der Erarbeitung der Leitlinien befassten Akteure müssen Kriterien entwickeln, die »gute« Bürgerbeteiligung in der Kommune definieren und fassbar machen. Dabei sind spezifische Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen. Die Qualitätskriterien Bürgerbeteiligung im Netzwerk Bürgerbeteiligung können zur Hilfe herangezogen werden. Die aufgestellten Kriterien sind im Leitliniendokument entsprechend festzuhalten.
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Information
am 23.07.2019 11:15 Uhr NetzwerkmanagementDamit sich Einwohner/innen einbringen, müssen sie sich zunächst informieren können. Daher stellt das Kapitel »Information« einen zentralen Baustein der Leitlinien dar.
Vorhabenliste: Die Vorhabenliste ist ein fester Bestandteil von Leitlinien. Es handelt sich dabei um eine aktuelle Übersicht aller relevanten Projekte einer Kommune, die gerade in Planung sind oder durchgeführt werden. Einwohner/innen erfahren so frühzeitig, welche Planungen von der Kommune verfolgt werden. Eine Vorhabenliste setzt sich für gewöhnlich aus einer Übersichtsliste und einzelnen »Steckbriefen« zusammen, die von den Fachämtern zusammen mit der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung erarbeitet werden. Die Veröffentlichung bzw. Aktualisierung erfolgt regelmäßig und meist online.
Kommunikationskanäle + Beteiligungsmöglichkeiten: Die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht nur wissen, wo und wie sie sich informieren können, sondern auch, wie sie sich für und innerhalb von Beteiligungsprozessen einbringen können. Dementsprechend müssen die zur Verfügung stehenden Kanäle definiert und beschrieben werden.
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Umsetzung
am 23.07.2019 11:14 Uhr NetzwerkmanagementRessourcen – Verantwortlichkeiten – Zuständigkeiten: Damit die Leitlinien nicht ohne Effekt in einer Schublade verschwinden, muss definiert werden, wie die Leitlinien vor Ort eingeführt und umgesetzt werden sollen. So sind finanzielle und personelle Ressourcen, aber häufig auch die kommenden Schritte grob skizziert. Zudem werden hier Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten geklärt.
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Ausblick
am 23.07.2019 11:13 Uhr NetzwerkmanagementEvaluation & Weiterentwicklung: Leitlinien erfordern eine permanente Überprüfung und ggf. eine entsprechende Anpassung. Bereits im Leitliniendokument sind Aussagen und Festlegungen darüber zu treffen, wann und in welcher Form das Regelwerk evaluiert und weiterentwickelt werden soll. Hierfür kann beispielsweise ein trialogisch besetzter Arbeitskreis gebildet werden, der sich aus Mitgliedern der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Leitlinien rekrutiert.
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