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Kurz & kompakt, Oktober 2017: Neues aus der Leitliniensammlung


Unsere Sammlung kommunaler Leitlinien zur Bürgerbeteiligung wächst weiter. Schon seit längerer Zeit tragen wir im Netzwerk Bürgerbeteiligung Regelungen und Handlungsempfehlungen zur kommunalen Bürgerbeteiligung zusammen und informieren über die Aktivitäten und Handlungsansätze in verschiedenen Kommunen. In unserer Leitliniensammlung finden sich sowohl fertiggestellte Leitlinien bzw. Papiere als auch Informationen zu aktuellen Prozessen der Erstellung von Leitlinien und Handlungsempfehlungen.

Neue Entwicklungen in den Kommunen auf einen Blick:

  • Badenweiler: Am 18. September 2017 hat der Badenweiler Gemeinderat Leitlinien zur Bürgerbeteiligung beschlossen. Das dreiseitige Papier sieht ein zweistufiges Verfahren für informelle Bürgerbeteiligung vor.

  • Berlin-Mitte: Bereits am 23. Mai 2017 hat die Bezirksverordnetenversammlung nach Ausschussberatungen Leitlinien für Bürgerbeteiligung beschlossen. Einen entsprechenden Entwurf erarbeitete eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe bis Februar 2017.

  • Eckernförde: Die Ratsversammlung der Stadt Eckernförde hat am 28. September 2017 einen Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung getroffen.

  • Erfurt: In seiner Sitzung am 6./7. Oktober 2017 hat der Erfurter Stadtrat »Leitlinien für eine kooperative Bürgerbeteiligung« verabschiedet. Vorangegangen war ein etwa zweijähriger Erarbeitungsprozess durch ein Gremium mit Vertreter/innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik.

  • Freiburg: Der Freiburger Gemeinderat hat im 14. Februar 2017 die Einführung der »Richtschnur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bau- und Planungsprojekten« im Baudezernat zur Kenntnis genommen. Die Richtschnur wurde seit im Baudezernat erarbeitet und beinhaltet sowohl Regelungen als auch praxisorientierte Arbeitshilfen für städtische Mitarbeiter/innen.

  • Ingolstadt: Der Stadtrat verabschiedete ein Leitbild für Bürgerbeteiligung in seiner Sitzung am 27. Juli 2017 mit der Maßgabe eines mündlichen Erfahrungsberichts in 2020. Das auf Grundlage eines Projektberichts der ansässigen Universität erstellte Leitbild gliedert sich in die drei Bereiche Struktur, Transparenz und Bürgernähe und soll die Bürgerbeteiligung in Ingolstadt weiter stärken und ausbauen.

  • Jena: Mit einem Satzungsentwurf wird die Einrichtung eines »Beirats für Bürgerbeteiligung« vorbereitet. Der Entwurf soll in der Stadtratssitzung am 18. Oktober 2017 verabschiedet werden.

  • Müllheim: Der Gemeinderat hat bereits am 26. Februar 2014 einstimmig das »Konzept für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Müllheim« verabschiedet. Das Regelwerk wurde durch die Fraktionen selbst erarbeitet und trägt einem gewandelten Beteiligungsinteresse der Bürger/innen Rechnung.

  • Remseck am Neckar: Der Beschluss des »Leitfadens Bürgerbeteiligung« erfolgte am 25. Juli 2017 im Remsecker Gemeinderat. Er legt die Rahmenbedingungen, Verfahrensabläufe und Kompetenzen bei informellen Beteiligungsverfahren zu wichtigen städtischen Vorhaben und Projekten fest. Besonderen Wert wird im Leitfaden auf die Jugendbeteiligung im Zuständigkeitsbereich des Jugendreferats gelegt.

  • Schwerte: Bis ins Jahr 2019 arbeitet eine Entwicklungsgruppe Bürgerkommune, unterstützt durch das bundesweite Netzwerkprogramm »Engagierte Stadt«, an der Formulierung verbindlicher Leitlinien für die Förderung von Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung. Verschiedene inhaltliche Eckpunkte für die Erstellung der Leitlinien sind bereits erarbeitet worden. Eine Verabschiedung der fertigen Leitlinien durch den Rat ist ebenso vorgesehen wie deren Eingang in das Schwerter Ortsrecht.

  • Solingen: Nach einer Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung trifft sich eine paritätisch besetzte Lenkungsgruppe am 17. Oktober 2017 zur finalen Beratung über einen Entwurf für Leitlinien zur Bürgerbeteiligung. Ein finaler Entschluss des Stadtrates über die erarbeiteten Leitlinien ist für November 2017 geplant.

Die Leitliniensammlung im Überlick finden Sie hier.

Die letzte Ausgabe »kurz & kompakt« von Juli 2017 finden Sie hier.


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