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Kurz & kompakt, März 2018: Neues aus der Leitliniensammlung


Unsere Sammlung kommunaler Leitlinien zur Bürgerbeteiligung wächst weiter. Schon seit längerer Zeit tragen wir im Netzwerk Bürgerbeteiligung Regelungen und Handlungsempfehlungen zur kommunalen Bürgerbeteiligung zusammen und informieren über die Aktivitäten und Handlungsansätze in verschiedenen Kommunen. In unserer Leitliniensammlung finden sich sowohl fertiggestellte Leitlinien bzw. Papiere als auch Informationen zu aktuellen Prozessen der Erstellung von Leitlinien und Handlungsempfehlungen.

Neue Entwicklungen in den Kommunen auf einen Blick:

  • Berlin (Land): Ab Januar 2018 hat die Stadtöffentlichkeit die Möglichkeit, sich online auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de in den Prozess zur Erarbeitung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung bei räumlichen Stadtentwicklungsprojekten einzubringen. Dem trialogischen Arbeitsgremium können Fragen oder Vorschläge gesendet werden. Eine erste öffentliche Bürgerwerkstatt wurde am 19. März 2018 durchgeführt.

  • Berlin-Pankow: Im ersten Halbjahr 2018 sollen gemeinsam von Bürger/innen und Expert/innen »Leitlinien der Bürgerbeteiligung« für den Bezirk Pankow ausgearbeitet werden. Dies beschloss die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in ihrer Sitzung am 29. November 2017.

  • Ditzingen: Im Jahr 2002 beschloss der Ditzinger Gemeinderat ein verbindliches Verfahren für die Durchführung von Projekten der »Erweiterten Bürgerbeteiligung in Ditzingen«. Ein Leitfaden legt seither die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Beteiligungsverfahren fest.

  • Falkensee: Die Stadt Falkensee hat einen Entwurf »Leitlinien für die informelle Einwohnerbeteiligung« vorgelegt. Nach weiteren Beratungsschritten ist ein Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung am 18. April 2018 geplant.

  • Geislingen an der Steige: Am 28. Februar 2018 hat der Geislinger Gemeinderat »Leitlinien für die informelle Bürgerbeteiligung« verabschiedet. Hiermit verfolgt die Stadt ein strategisches Ziel des Themenfelds »Bürgermitwirkung« aus dem im Oktober 2015 ebenfalls vom Rat beschlossenen Maßnahmenplan zur langfristigen Stadtentwicklung.

  • Grießheim: In der Stadt Griesheim traf im Rahmen einer öffentlichen Bürgerwerkstatt am 21. Februar 2018 ein Vorschlag auf Zustimmung, nach dem ein Entwicklungsteam für die Leitlinien mit zwölf Bürgerinnen und Bürgern, jeweils einer Vertreter/in der fünf Ratsfraktionen sowie fünf Mitarbeiter/innen der Verwaltung besetzt sein wird. Maximal sechs Sitzungen in 2018 sind für die Erarbeitung der Leitlinien vorgesehen.

  • Kiel: Die Kieler Ratsversammlung hat am 18. Januar 2018 einstimmig die »Leitlinie für Bürgerbeteiligung in Kiel« beschlossen. Das Papier wurde maßgeblich in einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe (jeweils acht Vertreter/innen der Ratsfraktionen, der Stadtverwaltung und der Einwohnerschaft) entwickelt.

  • Solingen: Am 30. November 2017 hat der Solinger Stadtrat mit großer Mehrheit für den Entwurf »Leitlinien Bürgerbeteiligung Solingen« votiert. Mit dem Beschluss gibt sich die Kommune ein verpflichtendes Regelwerk für die Gestaltung von Bürgerbeteiligungsverfahren. Der Entwurf wurde in einem rund einjährigen Prozess von einer paritätisch besetzen Lenkungsgruppe aus Bürger/innen, Verwaltungsmitarbeiter/innen und Politiker/innen erstellt.

 
Zur Sammlung kommunaler Leitlinien des Netzwerks Bürgerbeteiligung


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