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Kiel


+++ Leitlinie für Mitwirkung: Regelungen für Bürgerbeteiligung in 2022 aktualisiert +++
Die Kieler Ratsversammlung hat am 18. Januar 2018 einstimmig die »Leitlinie für Bürgerbeteiligung in Kiel« beschlossen. Das Papier wurde maßgeblich in einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe (jeweils acht Vertreter/innen der Ratsfraktionen, der Stadtverwaltung und der Einwohnerschaft) entwickelt. Flankiert wurde dieses Vorgehen u.a. durch öffentliche Bürgerwerkstätten und einen Online-Dialog. Ein externes Büro bereitete den Prozess vor und begleitete ihn. Mit der Leitlinie soll die frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung an städtischen Planungen noch fester verankert werden. Ein entsprechender Beschluss der Ratsversammlung zur Leitlinienentwicklung datiert auf den 21. April 2016.

Anfang September 2018 veröffentlichte die Stadt eine digitale Vorhabenliste mit aktuellen und zukünftigen Planungen und Projekten. Eine Kartenansicht sowie eine geografische und thematische Filterfunktion unterstützen das Auffinden der Projektsteckbriefe.

Am 9. Juni 2022 stimmte die Kieler Ratsversammlung einer überarbeiteten Version der Leitlinie – jetzt: »Leitlinie für Mitwirkung« – einstimmig zu. In die Überarbeitung der Leitlinie waren neben den Ortsbeiräten auch Verwaltungsmitarbeiter/innen sowie Vertreter/innen von Beiräten und der Ratsversammlung eingebunden. Auch das trialogisch besetzte Begleitgremium stimmte der Entwurfsfassung zu.

Die überarbeitete »Leitlinie für Mitwirkung«

Wesentliche Inhalte der Leitlinie
Die Leitlinie soll »verbindliche Regeln für Bürgerbeteiligung«, die Beteiligung der Kielerinnen und Kieler an der Stadtpolitik, sein. Sie sollen eine Beteiligungskultur in der Weise befördern, dass Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung gleichermaßen an »gemeinsamen Lösungen konstruktiv arbeiten«. Der Entwurf definiert Grundsätze der Beteiligung wie Kommunikationsregeln oder den inklusiven Einbezug aller Bevölkerungsgruppen. Für die Gestaltung von Beteiligungsverfahren sind weiterhin vorgesehen: eine kontinuierlich zu ergänzende städtische Vorhabenliste, Regelungen zur Anregung von Bürgerbeteiligung durch Einwohner/innen und Unternehmen, ein trialogisch besetztes Begleitgremium, die Erstellung von Beteiligungskonzepten (unter Einbezug der Einwohner/innen) sowie Vorgaben für die Dokumentation von und den Umgang mit Beteiligungsergebnissen.

Aktualisierung 2022: Im Zuge der Überarbeitung wurde die Leitlinie, so die Beschlussvorlage von Juni 2022, in gendergerechter Sprache umgesetzt. Hieraus resultiert auch die Umbenennung in »Leitlinie für Mitwirkung«. Andererseits wurden Verweise auf die neue Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung und gesonderte Regelungen aufgenommen. Das Stufenmodell für Beteiligung ist vereinheitlicht und vereinfacht worden. Außerdem beseitigte man redaktionelle Unklarheiten und missverständliche Regelungen und arbeitete praxisnähere Umsetzungen ein.

Entwicklungsprozess
Mit der Fokussierung auf ausschließlich rechtlich nicht normierte Bürgerbeteiligung oder dem geplanten Aufbau einer onlinebasierten kommunalen Vorhabenliste knüpft der Leitlinienprozess an das »Eckpunktepapier zur BürgerInnen-Kommune« von 2013 an. Die Ratsversammlung hatte das Papier im August jenen Jahres beschlossen. Darin ist festgehalten, dass die Wohnbevölkerung Kiels durch gesetzlich nicht vorgeschriebene Beteiligungsverfahren stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse in der Stadt eingebunden wird. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt demnach jeweils auf Grundlage eines Beschlusses der Ratsversammlung – das Papier definierte als verwaltungsinterne Regelung keinen Rechtsanspruch der Bevölkerung auf ein Beteiligungsverfahren zu jedem Vorhaben der Stadt. Der Bürgerbeteiligung werden indes obligatorische Merkmale wie Transparenz, Verbindlichkeit des Ablaufs oder die klare Kommunikation von Gestaltungsspielräumen zugeschrieben. Die zu erarbeitetenden Leitlinien sollten verbindliche Vorgaben für alle beteiligten Akteure schaffen.

Der wissenschaftlich begleitete Prozess zur Leitlinienerstellung startete am 30. Juni 2016 mit einer öffentlichen Kick-off-Veranstaltung zur allgemeinen Information. Nachdem mit einem öffentlichen Bewerbungsverfahren die Vertreter/innen der Einwohnerschaft gefunden wurden, begannen die Arbeitsgruppensitzungen nach der Sommerpause im September 2016. Die acht Sitzungen wurden u. a. durch die Ortsbeiräte, das Migrantenforum oder den Kieler Kinder- und Jugendbeirat beraten. Eine erste Rückkoppelung der AG-Arbeit mit der Öffentlichkeit erfolgte bei der Auftaktveranstaltung am 14. Oktober 2016. Rund 80 Personen diskutierten ihre Vorstellungen von »guter Bürgerbeteiligung«. Im Januar 2017 berieten Politik und Verwaltung in fachbezogenen Werkstätten. Am 9. März 2017 wurden die ersten Textentwürfe bei einer öffentlichen Bürgerwerkstatt vorgestellt und die verschiedenen Zwischenergebnisse wiederum mit allen Interessierten diskutiert. Die letzte Beteiligungswerkstatt fand am 9. Juni 2017 statt. Vom 7. bis zum 30. Juni 2017 konnte der Leitlinienentwurf in einem Online-Dialog kommentiert werden.

Zur Durchführung und weiteren Systematisierung der freiwilligen Beteiligungsverfahren wurde in Kiel eine »Koordinierungsstelle für Öffentlichkeitsbeteiligung« im Pressereferat der Stadt geschaffen. Auf der Website »Beteiligung der Öffentlichkeit« stellt die Stadtverwaltung die kommunalen Partizipationsmöglichkeiten dar. Hier sind auch Informationen über laufende und abgeschlossene Beteiligungsverfahren verlinkt.

Ansprechpartnerin in Kiel ist unsere Netzwerkerin Bettina Koch.

Website der Stadt Kiel zum Leitlinienprozess

Erklärfilm zur Kieler Leitlinie

Finale Fassung der Leitlinien

Zur Vorhabenliste der Stadt Kiel

Beschlussvorlage zur Sitzung der Ratsversammlung am 18. Januar 2018

Vorschlagsliste aus der Online-Dialog und den Bürgerwerkstätten

Beschlussvorlage zur Sitzung der Ratsversammlung am 21. April 2016

Zum Eckpunktepapier im Kieler Infosystem Kommunalpolitik


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