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Kiel (Kinder- und Jugendbeteiligung)


+++ Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung +++
Am 9. Juni 2022 hat die Kieler Ratsversammlung die »Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung« beschlossen. Mit diesem Beschluss wird erstmals das Recht auf Beteiligung umfassend schriftlich dargelegt und das Verfahren zur Beteiligung in Kiel verbindlich festgelegt. Zukünftig muss die Stadtverwaltung immer prüfen, ob und in welcher Weise die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt sind und ob das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist.

Gemeinsam mit jungen Menschen wurde nach Beschluss dieser Leitlinie in einem Beteiligungsprozess entwickelt, durch welche ansprechenden kinder- und jugendgerechten Formate die Leitlinie bekannt gemacht werden kann. Dazu erhielten nach den Sommerferien alle Grundschulkinder eine Mitmach-Postkarte mit verschiedenen Auswahlformaten zum Ankreuzen. Für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahre wurde eine Online-Umfrage für ihr jugendgerechtes Format durchgeführt. Die Wahl fiel auf eine Vermittlung der Inhalte per Game bzw. per Erklärfilm. Es wurde auch ein »Beteiligungs-Stempel« für Plakate und Flyer festgelegt, der auf Kinder- und Jugendbeteiligung verweist.

Alle zwei Jahre wird es in Kiel einen Gesamtbericht zur Kinder- und Jugendbeteiligung geben, der auch die Arbeit des Kinder- und Jugendbüros einbezieht. Die Leitlinie selbst wird regelmäßig evaluiert, die erste ist 2024 vorgesehen.

Wesentliche Inhalte der Leitlinie
Die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung schließt an die »Leitlinie für Mitwirkung« der Stadt Kiel an, konkretisiert jedoch den Blick auf die besonderen Rahmenbedingungen der Zielgruppen und hebt den verpflichtenden Charakter des § 47f der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) hervor.

Das Regelwerk definiert Beteiligungsanlässe und qualitative Grundsätze für kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung. Es legt außerdem fest, dass jedes Beteiligungsverfahren ein Beteiligungskonzept benötigt, welches den Beteiligungsrahmen festlegt. Auch die Möglichkeiten zur Anregung von Kinder- und Jugendbeteiligung zu bestehenden Vorhaben der Verwaltung sowie neuen Vorhaben werden detailliert beschrieben. Ein trialogisches Gremium mit je drei Mitgliedern aus dem Jungen Rat, der Ratsversammlung sowie der Verwaltung wird einberufen, wenn Anträge auf Kinder- und Jugendbeteiligung ohne Einigung abgelehnt werden. Ein Kapitel der Leitlinie widmet sich der Information über Beteiligungsrechte und -angebote für Kinder und Jugendliche, ein weiteres der Evaluation von einzelnen Beteiligungsverfahren und der Leitlinie selbst.

Die Kieler Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung wird ergänzt durch eine Handreichung für die Verwaltung. In der Handreichung werden konkrete Handlungsschritte und Verfahren beschrieben sowie Arbeitshilfen hinterlegt.

Entwicklungsprozess
In 2019 wurde die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendkommission durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses einstimmig mit der Erstellung eines Konzepts für Kinder- und Jugendbeteiligung beauftragt. Dieses soll, laut damaligem Antrag, einerseits für die Fachämter als Handlungsleitfaden dienen, Kinder- und Jugendbeteiligung qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich durchführen zu können, andererseits sollte es ebenso für Kinder- und Jugendliche verständlich sein.

Es folgte eine Evaluation der Ausgangslage von Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel. Nach zwei Jahren ämterübergreifender Zusammenarbeit sowie der Einbindung von jungen Menschen und Multiplikator/innen – z.B. in einem neunköpfigen Begleitgremium und in vier Minikonferenzen – wurde der Kieler Ratsversammlung die konzipierte Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung zur Abstimmung vorgelegt.

Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel

Informationen zur Leitlinie auf der städtischen Website


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