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Verknüpfung formeller und informeller Bürgerbeteiligung in baulich-räumlichen Prozessen. Ein Bericht aus der Beteiligungspraxis
Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen baulich-räumlicher Prozesse ist zu einem wesentlichen Teil nach dem Baugesetzbuch geregelt. Eine diskursive Beteiligung ist dabei im Rahmen der formellen Vorgaben nicht vorgesehen. Entsprechende Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind deshalb auch häufig als Informationsveranstaltungen gestaltet, welche die Möglichkeit zu Rückfragen bieten.
Doch die aktuelle Praxis ist im Wandel: Die formelle Bauleitplanung wird zunehmend mit informellen Prozessen gekoppelt und beispielsweise um Werkstattgespräche, vor Ort Termine oder ähnliches ergänzt. Dieses Vorgehen birgt allerdings auch einige Herausforderungen. Vor allem müssen die Ergebnisse der informellen Bürgerbeteiligung in die formellen Planungsprozesse eingespeist und planerisch verwertet werden. Um dies zu ermöglichen, plädiert Roland Strunk für einen synchron verlaufenden Planungs- und Beteiligungsprozess. In seinem Beitrag stellt er vor, wie die Verbindung informeller und formeller Planungsprozesse in einer Rahmenplanung bzw. einem städtebaulichen Entwurf typischer Weise aussehen kann. Entscheidend für den »Transfer« von informellen Werkstattergebnissen in die rechtlich verbindliche Planung ist aus seiner Sicht zuvorderst die stimmige Zusammenführung der Ergebnisse auf verschiedenen Planungsebenen.
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