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Bürgerbeteiligung in der Kommune verbindlich verankern – Der »doppelte Doppelcharakter« von Bürgerbeteiligung in der Kommune und seine Konsequenzen


Eine besondere Schwierigkeit bei der verbindlichen Verankerung der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene stellt ihr »doppelter Doppelcharakter« dar – dies ist die These von Wolfgang und Mathias König. Hiermit ist die doppelte Ausrichtung des Begriffes »Bürgerbeteiligung« als helfend oder politisch einerseits, sowie die Frage nach den Gestaltungsspielräumen der Kommunen hinsichtlich der Verankerung beratender und direktdemokratischer Beteiligungsformen andererseits gemeint. Am Beispiel Rheinland-Pfalz betrachten die Autoren die Situation aus den Blickwinkeln des Landesgesetzgebers und der Kommunen. Anhand ihrer Analyse zeigen sie Möglichkeiten auf, wie eine verbindliche Verankerung von Bürgerbeteiligung in Kommunen gelingen kann und auf welche Rahmenbedingungen es besonders ankommt.

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