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Alle Macht den Bürgerinnen und Bürgern!


Das mehr als sechzig Jahre alte Demokratieverständnis des Grundgesetzes ist von einem tiefen Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern geprägt. Sie werden dort zwar als »Souverän« umschmeichelt (»Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus«, Art. 20, 2), aber ihre institutionell vorgesehene und ausgestaltete Machtausübung reduziert sich weitgehend auf den sporadischen Wahlakt. In dieser »minimalistischen« Variante von Demokratie darf zwischen unterschiedlichen Gruppen von professionellen Politiker/innen gewählt werden, die dann das Alltagsgeschäft des Regierens »im Namen des Volkes«, zumindest einer wählenden Mehrheit übernehmen. Wolf-Dieter Narr hat dafür den treffenden Begriff des »repräsentativen Absolutismus« geprägt, in dem die demokratische Teilhabe der Bevölkerung auf ein legitimierendes Minimum reduziert ist. Ein weiteres Element dieses Misstrauens besteht in der im Grundgesetz nur angedeuteten, später durch das Bundesverfassungsgericht legitimierten und rechtlich ausgestalteten Konzeption der »wehrhaften Demokratie« ...

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Gabriele Wickenhäuser, 24.07.2021 10:35 Uhr:
Gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt in Deutschland vom "Volke" aus. Diese Staatsgewalt wird vom Staatsvolk - bestehend aus den deutschen Staatsbürger*innen und den europäischen Unionsbürger*innen - in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.


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