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Für neue Anzeigenschaltungen gilt im ersten Jahr: Wird die Anzeige im 2. Quartal eines Jahres geschaltet, reduziert sich der Betrag auf 75 % des Jahresbetrags, im 3. Quartal auf 50 % des Jahresbetrags und im 4. Quartal auf 25 % des Jahresbetrags.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Anzeigenveröffentlichungen unter »Professionelle Anbieter der Bürgerbeteiligung« können Sie hier einsehen: AGB »Professionelle Anbieter der Bürgerbeteiligung«