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Leitlinien, Satzungen und Co.: Bürgerbeteiligung in der Kommune verbindlich verankern


Verschiedene politische Initiativen der letzten Jahre zielen darauf, dialogorientierte, partizipative Beteiligungsverfahren rechtlich zu stärken und auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene neu zu regeln. Ein gewisses Interesse an einer solchen Institutionalisierung spiegelt sich in verschiedenen Handbüchern zur Partizipation, welche von Landes- und Bundesministerien herausgegeben werden. Das Netzwerk Bürgerbeteiligung hat einen zukunftsweisenden Vorschlag erarbeitet, wie die Bürgerbeteiligung in den Kommunalverfassungen stärker verankert werden könnte.

Die wichtigste Initiative zur Institutionalisierung der Bürgerbeteiligung kommt mittlerweile von der kommunalen Ebene. Einige Kommunen in Deutschland haben sich in partizipativen Prozessen ein Regelwerk gegeben, nach dem sie zukünftig Beteiligungsprozesse in ihrer Kommune organisieren wollen. Ziel ist es, eine verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Einwohner/innen, Politiker/innen und Verwaltung zu schaffen. Am Weitesten ist die Stadt Heidelberg, die solche Leitlinien für Bürgerbeteiligung in einer Satzung des Gemeinderates und in einer Verwaltungsvorschrift verankert hat und nun in der Praxis erprobt.

Im Mittelpunkt der Diskussion in der Kleingruppe stand der Austausch über die unterschiedlichen Ansätze der Leitlinienentwicklung und über die Praxiserfahrungen, die in den Leitlinienkommunen mit der Erarbeitung und Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung gemacht worden sind. Die Kleingruppe schlägt vor, unter dem Dach des Netzwerks Bürgerbeteiligung einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zu etablieren zwischen Kommunen, die bereits Leitlinien erarbeitet haben, und Kommunen, die gerade auf dem Weg sind oder planen, Leitlinien zu erarbeiten. Eine erste solche Veranstaltung fand im Oktober 2013 in Heidelberg statt.

Zum Themenschwerpunkt »Bürgerbeteiligung in der Kommune (verbindlich) verankern«


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