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Vorarlberg verankert partizipative Demokratie in der Landesverfassung


Als Neuheit in Vorarlberg und auch in Europa hat der Vorarlberger Landtag am 31. Januar 2013 eine Verfassungsänderung beschlossen und bekennt sich darin zur direkten sowie zur partizipativen Demokratie. Was dies für Vorarlberg bedeutet, wird die Ausgestaltung und Belebung der Verfassungsänderung zeigen. Ein erster Schritt wurde mit der Ausformulierung einer Landesrichtlinie zur Durchführung von Bürgerräten getan. Interessantes Detail am Rande: In Zukunft können Bürger/innen mit Hilfe von 1000 Unterschriften Bürgerräte einberufen.
Eine neue Beteiligungskultur im Land zu etablieren ist eines der Ziele, die mit der Verfassungsänderung angestrebt werden. Konkret heißt es da (Art. 1, Abs. 4):„Das Land bekennt sich zur direkten Demokratie in Form von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen und fördert auch andere Formen der partizipativen Demokratie.“
Direktdemokratische Instrumente wurden bereits schon an anderer Stelle der Landesverfassung und einfachgesetzlich näher geregelt. Mit dem neu hinzugefügten Bekenntnis wird die Bedeutung der direkten Demokratie in den bestehenden Formen des Volksbegehrens, der Volksabstimmung und der Volksbefragung jedoch ausdrücklich unterstrichen.Durch die Verfassungsänderung wurde erstmalig eine rechtliche Grundlage geschaffen, um die repräsentative Demokratie durch partizipative Elemente zu ergänzen.

Mehr Verbindlichkeit bei Bürgerräten
Der Bürgerrat hat sich als vielversprechende Methode der partizipativen Demokratie herausgestellt. Im Rahmen von Bürgerräten – wie sie in der Vergangenheit auf Initiative oder mit Unterstützung des Landes schon erfolgreich stattgefunden haben –  besteht unter Teilnahme von nach dem Zufallsprinzip (unter Beachtung der Diversität) ausgewählten Personen die Möglichkeit, allgemeine oder konkretere Themen (insbesondere der Gesetzgebung und der Verwaltung) in einem gut strukturierten Prozess zu erörtern und die einschlägigen staatlichen Entscheidungsträger/innen zu beraten. Durch Bürgerräte wird nicht unmittelbar Einfluss auf die Staatsgeschäfte genommen; die Methode zielt auf eine wechselseitig gewinnbringende Rückkoppelung und damit ein stärkeres Miteinander ab.
Die Weiterentwicklung des Verfahrens Bürgerrat ist wahrscheinlich noch lange nicht abgeschlossen. Trotzdem ist es aufgrund der wachsenden Verbreitung und Anwendung dieses Verfahrens notwendig, elementare Eckpunkte und Qualitätskriterien zu definieren. Daher wurde die Richtlinie erarbeitet, die die Einberufung und Durchführung eines Bürgerrats sowie darüber hinausgehende Folgeprozesse durch die  Landesregierung regelt. Die Erkenntnisse aus den bisherigen Anwendungen führen zu einer standardisierten Form der Abhaltung von Bürgerräten und somit auch zu mehr Verbindlichkeiten im Umgang mit den Ergebnissen.

>> Landesrichtlinien Bürgerrat zum downloaden

>> Büro für Zukunftsfragen Vorarlberg


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