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Sachsen: 4. Förderaufruf für Projekte der Bürgerbeteiligung


Ende Juni veröffentlichte das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) den vierten Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung. Ob Bürgerwerkstätten, Nachbarschaftsgespräche oder Zukunftskonferenzen – sowohl Kommunen als auch zivilgesellschaftliche Träger haben im Rahmen der Richtlinie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Planung und Durchführung regionaler Beteiligungsformate zu beantragen. Gleichzeitig können Kommunen finanzielle Unterstützung für den Aufbau nachhaltiger Prozesse und Strukturen im Bereich der Bürgerbeteiligung erhalten.

Der aktuelle Förderaufruf legt zwei Schwerpunkte: auf Verfahren für die Durchführung eines Bürgerbudgets und auf die Einrichtung von Bürgerräten. Unabhängig von dieser Schwerpunktsetzung können auch weiterhin alle Fördergegenstände der FRL Bürgerbeteiligung beantragt werden. Das SMJusDEG fördert bei den jeweiligen Vorhaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anträge können bis zum 26. September 2023 über das Förderportal der Sächsischen Ausbaubank – Förderbank (SAB) gestellt werden.

4. Förderaufruf (im Wortlaut)

Weiterführende Informationen zur Förderrichtlinie und zum Förderaufruf
(inkl. konzeptioneller Hinweise und methodische Hilfestellungen für die Durchführung von Bürgerräten und Verfahren zu Bürgerbudgets)


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