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Gießen: Bürgerbeteiligung als einklagbares Recht


In einer neuen Satzung haben die Stadtverordneten von Gießen mehrheitlich das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf mehr Mitsprache festgeschrieben. Darin wird die Beteiligung als einklagbares Recht definiert. Etwas Vergleichbares  gibt es nach Angaben der Universitätsstadt in keiner anderen hessischen Kommune.
Künftig soll die Bürgerbeteiligung selbstverständlicher Teil der politischen Willensbildung in Gießen werden. Kernpunkt der Satzung ist unter anderem eine Internetplattform, auf der die Stadt künftig ihre Vorhaben öffentlich machen will. Die Gießener haben dann die Möglichkeit, die Projekte zu kommentieren.
»Ich bin mir sicher, dass uns andere nachfolgen werden«, sagte Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz (SPD). Die Beteiligung der Bürger sei überall ein wichtiges politisches Thema.
Leitlinien und eine Satzung für strukturierte Bürgerbeteiligung hat der Magistrat der Stadt Gießen bereits Anfang des Jahres erarbeitet. Eine Meldung hierzu ist auf der Webseite des Netzwerkes Bürgerbeteiligung zu finden.

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