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Forschungsergebnisse zu grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle kann auch grenzüberschreitende Auswirkungen haben: Da Deutschland das europäische Land mit den meisten Nachbarstaaten ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Verlauf des Verfahrens mögliche Endlagerstandorte in unmittelbarer Grenznähe untersucht werden. In diesen Fällen muss auch die Öffentlichkeit im benachbarten Ausland informiert und in das Suchverfahren einbezogen werden. Wie dies gelingen kann und worauf zu achten ist, hat eine neue Studie des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ermittelt. Dargelegt wird etwa, zu welchen Zeitpunkten im Verfahren und im Rahmen welcher Formate die Öffentlichkeit grenzüberschreitend zu beteiligen ist. Andere Aspekte bedürfen dagegen einer vertieften Betrachtung wie etwa die Frage, nach welchen Kriterien die Betroffenheit von ausländischen Bürger/innen zu definieren ist. Die Forschungsergebnisse zeigen zudem, dass aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen in den Nachbarländern die Erwartungen an die Beteiligung bei Planungsverfahren variieren. Dies muss bei der Ausgestaltung der Beteiligung unbedingt berücksichtigt werden, um Spannungen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Die Kenntnis der politischen Rahmenbedingungen, der Verwaltungsstrukturen und der gewachsenen Akteurskonstellationen in den Nachbarstaaten sind hierfür eine wichtige Voraussetzung.
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