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BUND: Sechs-Punkte-Programm zum Ausbau von Bürger- und Verbandsbeteiligung


Bereits im Mai letzten Jahres hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein Sechs-Punkte-Programm mit dem Titel »Aufbau und Effektivierung der Bürger- und Verbandsbeteiligung« veröffentlicht. Das Papier ist eine Stellungnahme der Naturschutzorganisation zum aktuellen Stand des Themas, enthält Kernforderungen zu einer aktiven Stärkung der Bürger- und Verbandsbeteiligung und hat auch ein Jahr nach dem Erscheinen immer noch hohe Aktualität. Vor allem von der Bundesregierung erwartet der BUND mehr Engagement, was die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für verlässliche und verpflichtende Beteiligungsverfahren angeht.
Unter anderem enthält das Programm die Forderung nach einer standardisierten und frühzeitigen Einbeziehung der Bürger in Form einer ergebnisoffenen Grundsatzanhörung. Der BUND erwartet hiervon eine Senkung der Planungskosten, da Fehlplanungen weniger wahrscheinlich würden. Eine transparentere Informationspolitik, die den gesamten Beteiligungsprozess begleitet, soll außerdem mehr Chancengleichheit bei der Beteiligung zur Folge haben. Um bei den Bürger/innen das nötige Vertrauen in vermittelnde Instanzen wiederherzustellen, sollen außerdem Bürgeranwälte als neutrale Vermittler agieren. Eine weitere weitreichende Forderung stellt der BUND indem er für die Einführung eines verbindlichen Bürgerentscheids auf Kommunal-, Landes und Bundesebene plädiert, für die unter anderem eine Grundgesetzänderung vonnöten wäre. Hierdurch möchte der BUND der wachsenden Politikverdrossenheit effektiv entgegenwirken.
Die Umweltschutzorganisation betrachtet ihr Sechs-Punkte-Papier nicht als abgeschlossen. Unter Berücksichtigung aktueller Diskussionen in Presse, Fachkreisen und Politik soll das Programm offen für zukünftige Änderungen bleiben.

>>> zum Sechs-Punkte-Programm des BUND


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