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Wolfenbüttel


+++ Einwohnerbeteiligungssatzung beschlossen +++
Mit einstimmigem Beschluss des Rates vom 1. Juli 2015 hat sich die Stadt Wolfenbüttel eine »Satzung über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner« gegeben. Diese regelt in verbindlicher Weise die Beteiligung der Einwohner/innen bei kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen.
Laut einer Beschlussvorlage zur Beteiligungssatzung, wurde deren Schaffung durch die Ratsarbeitsgruppe für Bürgerbeteiligung angeregt und begleitet. Während des Entstehungsprozesses wurden zudem die Fraktions- und Gruppenvorsitzenden sowie sämtliche Fachämter des Rathauses beteiligt. Entsprechende Anmerkungen sind demzufolge in den Satzungsentwurf eingeflossen.

Wesentliche Inhalte der Satzung
Der Anwendungsbereich der Satzung wird im ersten von zwölf Paragraphen definiert: »Wichtige Planungen und Projekte im eigenen Wirkungsbereich [der Stadt], die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind, unmittelbare (negative) Auswirkungen auf die Umwelt haben oder das wirtschftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerschaft nachhaltig berühren.« Ausgenommen sind unter anderem Vorhaben, bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Gestaltungsspielräume gegeben sind.
Eine standardisierte Vorhabenliste zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über kommunale Projekte wird durch die Verwaltung erstellt und im Rat beschlossen. Neben Bürgermeister, Stadtrat und dessen Ausschüssen, Verwaltungsausschuss und den Ortsräten können auch das Jugendparlament, der Seniorenbeirat und die Einwohner/innen ab 16 Jahren (per Unterschriftensammlung) ein Beteiligungsverfahren anregen. Rat bzw. Bürgermeister entscheiden je nach Zuständigkeit über die Durchführung; die zuständigen Fachämtern erstellen in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle für Einwohnerbeteiligung ein Beteiligungskonzept und führen das Verfahren durch. Beispielhafte Beteiligungsinstrumente finden sich in der Anlage zur Satzung.
Bis zum Abschluss der Einwohnerbeteiligung besteht grundsätzlich ein Moratorium für Entscheidungen in der Sache. Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens fließen in die Beratungen der Entscheidungsgremien ein, ohne diese zu binden.

Einwohnerbeteiligungssatzung Wolfenbüttel

Beschlussvorlage zur Beteiligungssatzung


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