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Weyarn


+++ »Mitmach-Satzung« als festes Regelwerk +++
In der Gemeinde Weyarn ist die aktive Mitwirkung der Bürger/innen bei der Dorfentwicklung bereits seit vielen Jahren fest etabliert. Im Jahr 2008 stimmte der Gemeinderat einstimmig für eine Bürgerbeteiligungssatzung –– in Weyarn kurz »Mitmach-Satzung« genannt–. Das Regelwerk – zuletzt fortgeschrieben im Juli 2013 – zielt darauf, den Prozess der Bürgerbeteiligung in allen kommunalen Handlungsfeldern zum Nutzen der Gemeinde und ihrer Bürger/innen zu verstetigen. Die Satzung macht Regelungen zur Bürgerbeteiligung verbindlich, die mit dem »Weyarner Weg zur Bürgerbeteiligung« im Jahr 1997 formuliert wurden.

Zwei »Demokratiebilanzen von 2002 und 2012 und mehrere externe Evaluationen (zuletzt 2016/2017) bestätigen die Wirksamkeit der kommunalen Bürgerbeteiligung in Weyarn.

Wesentliche Inhalte der Satzung
Die Satzung legt eine Organisationsstruktur für projekt- oder themenbezogene Bürgerbeteiligung fest und garantiert die hierfür notwendige Ressourcenausstattung. Ein zentrales Element sind die Arbeitskreise der Bürger/innen, die sich mit selbstgewählten kommunalen Themen oder Projektvorhaben befassen. Ihre Gründung ist etwa auf Bürgerversammlungen möglich. Die AKs können vom Gemeinderat anerkannt werden und ein Budget beantragen. Sie können auch Planungs- und Realisierungsaufträge des Gemeinderats durchführen.
Jeder Arbeitskreis hat das Recht im Steuerungsgremium vertreten zu sein. Die weiteren 8 stimmberechtigten Mitglieder werden auf einer Bürgerversammlung gewählt. Hinzu kommt der erste Bürgermeister. Das Steuerungsgremium diskutiert Projektvorhaben der AKs und kann entsprechende Anträge in den Gemeinderat einbringen.
Eine Koordinationsstelle in der Verwaltung, das sog. Mitmachamt, unterstützt und regelt die Zusammenarbeit der vorgenannten Gremien u.a. durch organisatorische Hilfestellung.

Entwicklungsprozess
Die Entwicklung einer örtlichen Beteiligungskultur geht auf die Aufnahme Weyarns in das Bayerische Dorferneuerungsprogrammaus zurück. Im Jahr 1993 wurde die Dorferneuerung für die ganze Gemeinde angeordnet und eine Teilnehmergemeinschaft gegründet. Die im Dorfentwicklungsprogramm von 1997 aufgeführten Beteiligungsformen wurden weiter ausgebaut zum »Weyarner Weg der Bürgerbeteiligung«, der neben der herkömmlichen Entscheidungsfindung durch Verwaltungsspitze und Gemeinderat einen zweiten Prozess der Bürgerbeteiligung etablierte (»Zwei-Säulen-Entscheidungsprinzip«). Der zweite Weg sieht etwa Bürgerwerkstätten und Arbeitskreise mit Bürgerinnen und Bürgern vor.

Website der Gemeinde Weyarn zur Bürgerbeteiligung (mit Links zu Demokratiebilanzen, Arbeitskreisen, Steuerungsgremium (s. »Bürgerbeteiligung«))

Die Bürgerbeteiligungssatzung der Gemeinde Weyarn


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