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Warendorf


+++ Richtlinie für Erweiterte Bürgerbeteiligung +++
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 eine Richtlinie für Erweiterte Bürgerbeteiligung in der Stadt Warendorf mehrheitlich beschlossen. Die Richtlinie bildet die Grundlage für die weitere Ausgestaltung informeller Bürgerbeteiligung in Warendorf und umfasst einen Leitfaden zur Erprobung kommunaler Bürgerräte.

Wesentliche Inhalte
Die Richtlinie Bürgerbeteiligung definiert Rahmenbedingungen für freiwillige Formen der Bürgerbeteiligung in Warendorf. Zu den Grundsätzen gehören etwa die Frühzeitigkeit, Barrierefreiheit und Ergebnisoffenheit von Beteiligungsprozessen. Nach einer Aufzählung potenzieller Beteiligungsformate (u.a. Beiräte in Planungsprozessen, Bürgerräte, Bürgerforen) wird dargelegt, wie Beteiligungsverfahren angeregt werden können. Neben dem Stadtrat, dem Bürgermeister, einer Anregung bzw. einem Antrag gemäß § 24 bzw. 25 GO NRW und dem Jugendparlament kann dies auch über ein neu zu schaffendes Gremium Erweiterte Bürgerbeteiligung Warendorf erfolgen. Das Gremium konstituiert sich künftig jeweils zu Beginn jeder Ratsperiode (zuerst 2025) und ist trialogisch besetzt. Es soll u.a. Qualitätskriterien für gute Bürgerbeteiligung, Anforderungen an Beteiligungskonzepte formulieren und Beteiligungsverfahren evaluieren.

Zwar begründet die Richtlinie keinerlei rechtliche Verpflichtung, ihre Konzeption biete jedoch, laut städtischer Pressemitteilung vom 27. März 2024, die Möglichkeit, die darin festgehaltenen Regelungen nach einer Auswertung der Anwendungspraxis perspektivisch in einer Satzung festzusetzen.

Ein Leitfaden zur Erprobung kommunaler Bürgerräte ist Anlage der Richtlinie und regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Bürgerrats in der Stadt Warendorf.

Entwicklungsprozess
Der Beschlussfassung des Rates in 2024 ging die Arbeit des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung voraus, der mit mehreren Vertreter/innen der Verwaltung, je 1-2 Mitgliedern der jeweiligen Ratsfraktionen sowie zwei Mitgliedern des Bürgerforums Warendorf besetzt war. Die konstituierende Sitzung fand am 12. Dezember 2020 statt. Nachdem zwischenzeitlich zwei Fraktionen die Festlegung von Regelungen zur kommunalen Bürgerbeteiligung in einer Satzung bzw. verbindlichen Leitlinien beantragt hatten, wurden erste Zwischenergebnisse des Arbeitskreises im Herbst 2022 in einem Positionspapier festgehalten. Darin empfahl das Gremium auch die Schaffung einer neuen Verwaltungsstelle für Bürgerbeteiligung. Die Stellenbesetzung erfolgte im August 2023 und war der Startschuss für eine intensive Arbeitsphase an der Richtlinie. Die vorliegende Fassung basiert auf dem Positionspapier von 2022 und einem Entwurf des Bürgerforums Warendorf für eine Beteiligungssatzung. Die Letztbearbeitung des Richtlinienentwurfs erfolgte am 14. März 2024.

»Richtlinie für Erweiterte Bürgerbeteiligung« (inkl. Anlage Erprobung Bürgerräte)

Pressemitteilung der Stadt vom 27. März 2024


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