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Tübingen


+++ Grundsätze der Bürgerbeteiligung verabschiedet +++
Mit der Verabschiedung von Grundsätzen der Bürgerbeteiligung durch den Gemeinderat ist am 29. Juni 2015 ein Prozess zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung in Tübingen zu Ende gegangen. Das Papier mit dem Titel »Tübingen gemeinsam gestalten« soll Orientierung bei der Planung und Durchführung von Beteiligungsprozessen bieten. Nach einer zweijährigen Probephase wird die Umsetzung der Grundsätze ausgewertet.

Im September 2016 veröffentlichte die Stadt das Handbuch »Tübingen gemeinsam gestalten«, das als »Richtschnur und Hilfe« dienen soll, die Grundsätze anzuwenden. Es beschreibt den Prozess von der Entscheidung über ein Beteiligungsverfahren und dessen Planung bis zur Auswertung. Das Handbuch enthält Planungs- und Gestaltungshilfen sowie die Erläuterung verschiedener Beteiligungsformate. Es richtet sich an Mitarbeiter/innen der Stadt ebenso wie Politiker/innen und die Bevölkerung.

Im Sommer 2017 veröffentlichte die Stadt eine digitale Liste mit zunächst 28 wichtigen Vorhaben und Planungen. Sie wird laufend aktualisiert.

Im Herbst 2019 wurde ein Evaluationsbericht zur Umsetzung der Tübinger Grundsätze der Beteiligung vorgelegt. Dieser bewertet die erste Umsetzungsphase ab 2015 hinsichtlich der Quantität und Qualität von Bürgerbeteiligung anhand einer zahlenmäßigen Erfassung dialogischer Beteiligungsverfahren sowie schriftlicher Befragungen von Schlüsselpersonen und Expert/innen-Interviews. Das Papier enthält Handlungsempfehlungen, um die Umsetzung des als bewährt erachteten Regelwerks zu verbessern.

Wesentliche Inhalte der Beteiligungsgrundsätze
Das Papier sieht die Information der Einwohner/innen über bedeutende städtische Projekte mittels einer Vorhabenliste vor. Diese soll Projektskizzen sowie Informationen über die vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung enthalten und wird von der Stadtverwaltung erstellt. Trifft der Gemeinderat einen Beschluss zur Durchführung eines Beteiligungsverfahrens, obliegt es dem federführenden Fachbereich in der Verwaltung, ein klares Beteiligungskonzept für eine transparente Prozessgestaltung zu entwickeln. Es ist, so das Grundsatzpapier, auf eine neutrale (ggf. externe) Moderation und den Einbezug aller relevanter Bevölkerungsgruppen zu achten. Kommunale Entscheidungsträger/innen in Gemeinderat und Verwaltung müssen den Umgang mit Beteiligungsergebnissen, die Ihnen als Empfehlungen dienen, nachvollziehbar begründen. Ein Beirat Bürgerbeteiligung, besetzt mit der Beauftragten für Bürgerengagement, zwei externen Expert/innen und zwei Mitgliedern des Gemeinderates, übernimmt die Funktion einer Ombudsstelle und evaluiert die Beteiligungspraxis in regelmäßigen Abständen.

Entwicklungsprozess
In die Erarbeitung der Beteiligungsgrundsätze durch die Verwaltung flossen Ergebnisse aus einer im Jahr 2013 erstellten wissenschaftlichen Stärken-Schwächen-Analyse ein. Mehr als zwanzig Personen aus Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft wurden zur Praxis der Bürgerbeteiligung in Tübingen befragt. Im Herbst 2013 wurden die Erkenntnisse durch einen externen Sachverständigen im Gemeinderat vorgestellt.

Grundsätze der Bürgerbeteiligung »Tübingen gemeinsam gestalten«

Handbuch Bürgerbeteiligung »Tübingen gemeinsam gestalten«

»Evaluationsbericht zur Umsetzung der Tübinger Grundsätze der Bürgerbeteiligung seit ihrer Einführung im Jahr 2015«

Zur Vorhabenliste der Stadt Tübingen

Artikel »Vom Wachsen der Beteiligungskultur. Eine Bestandsaufnahme in Tübingen«

Städtische Website zu Bürgerbeteiligung


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