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Rostock


+++ Leitfaden für Bürgerbeteiligung in der Bürgerschaft angenommen +++
Die Rostocker Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2019 den »Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Rostock« und eine zugehörige Satzung sowie einige Änderungsanträge beschlossen. Zuvor hatte das Gremium die Beratung am 6. November 2019 noch aufgrund der Änderungsanträge vertagt. Die Änderungen werden nun noch in das vorliegende Papier eingearbeitet.

Mit der Umsetzung des Regelwerkes sollen die Teilhabemöglichkeiten der Einwohner/innen in der Hansestadt gestärkt werden. Die Satzung soll, laut Beschlussvorlage, »die Verbindlichkeit bei der Umsetzung des Leitfadens gewährleisten«. Das Regelwerk wurde in einem mehr als einjährigen Prozesse maßgeblich von Einwohnerschaft, organisierter Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung in einer Arbeitsgemeinschaft erstellt (je 6 Mitglieder). Die konkrete Umsetzung des Leitfadens innerhalb der Verwaltung soll eine Geschäftsanweisung unterstützen.

Wesentliche Inhalte von Leitfaden und Satzung
Der 24-seitige Leitfaden definiert die Grundsätze und die (Arbeits-)Abläufe bei der Umsetzung von Bürgerbeteiligung. In einer Vorhabenliste sollen Informationen zu relevanten Projekten und Vorhaben der Stadt veröffentlicht werden. Außerdem werden ein Beirat für Bürgerbeteiligung (Begleitung und Evaluation) und eine Koordinierungsstelle innerhalb der Verwaltung (ab 2020/2021) (Steuerung, Vorbereitung, zentrale Anlaufstelle) eingesetzt. Der Leitfaden beschreibt weiterhin ein Vorschlagsrecht der Einwohner/innen für Beteiligungsverfahren, Rahmenbedingungen für die Erstellung von Beteiligungskonzepten und das Vorgehen zur Evaluation des Regelwerks selbst.
Die ergänzende Satzung regelt unter anderem die Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Beirats für Bürgerbeteiligung, die Frühzeitigkeit von Beteiligung, die Einführung der Vorhabenliste mit einigen Eckpunkten und den Umgang mit den Ergebnissen von Beteiligungsverfahren.

Entwicklungsprozess
Die Rostocker Bürgerschaft hat den Oberbürgermeister im Frühjahr 2016 damit beauftragt, einen Prozess zur Entwicklung eines Leitfadens für Bürgerbeteiligung zu initiieren. Vor dem Beschluss im Herbst/Winter 2015/2016 waren bereits die Ortsbeiräte damit beauftragt, auch unter Sammlung von Hinweisen und Vorschlägen der Bürger/innen jeweils Stellungnahmen zum Thema »Bürgerbeteiligung in Rostock« zu verfassen.

Der Beschluss der Bürgerschaft sieht vor, dass der Leitfaden verbindliche Mechanismen und Strukturen der Bürgerbeteiligung beinhalten soll. Auf dem Postweg und per E-Mail sowie am 6. März 2017 im Rahmen eines öffentlichen Bürgerforums wurden weitere Anregungen und Wünsche der Rostocker Einwohner/innen eingeholt, um eine konkrete Aufgabenstellung für die Entwicklung des Leitfadens zu erstellen. In einem zweiten Bürgerforum am 3. Juli 2017 wurde dann ein Entwurf der Aufgabenstellung diskutiert. Der Entwurf entstand aus einem Gespräch u.a. mit Vertreter/innen der Fraktionen und des Agenda 21-Rates. Eine unabhängige Agentur wurde auf dieser Grundlage damit beauftragt, den Erarbeitungsprozess der Stadtgesellschaft zu koordinieren und inhaltlich zu begleiten.

Im Februar 2018 konnten sich Einwohner/innen für einen Platz in der Arbeitsgemeinschaft zur Mitarbeit am Leitfaden bewerben. Am 21. März 2018 nahm die AG ihre Arbeit auf. Acht Sitzungen der AG, zwei begleitende öffentliche Bürgerforen am 26. Mai sowie am 13. November 2018, Expertinneninterviews, Beteiligungsangebote in den Stadtteilen sowie einen Online-Dialog im November 2018 umfasste der Erarbeitungsprozess. Nachdem der Leitfaden ursprünglich bereits im Sommer 2019 in der Bürgerschaft beschlossen werden sollte, unterzeichnete der Oberbürgermeister Leitfaden und die darauf basierende Satzung im September 2019 noch vor der Beratung in der Bürgerschaft.

»Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Rostock«

»Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock«

Beschlussvorlage zur Abstimmung über den Leitfaden am 6. November 2019

Städtische Informationswebsite zur Bürgerbeteiligung

Antrag »Leifaden zur Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung«


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