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Neuss


+++ Arbeitsgruppe legt Leitlinien für Bürgerbeteiligung vor +++
Um einen transparenten und verbindlichen Rahmen für Bürgerbeteiligungen in Neuss zu schaffen, startete in Neuss im Dezember 2021 die Arbeitsphase eines trialogisch besetzten Gremiums zur Entwicklung von Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung. Im September 2022 legte die Gruppe einen Entwurf für »Leitlinien Bürgerbeteiligung in Neuss« vor. Der Ausschuss für Anregungen, Beschwerden und Bürgerbeteiligung beauftragte die Verwaltung mit Beschluss vom 28. September 2022 damit, »die Vorschläge zu den Leitlinien hinsichtlich der praktischen Umsetzung zu überprüfen und dem Rat, ggfs. um Hinweise ergänzt oder in einer geänderten Fassung, zur Beschlussfassung vorzulegen.«

Wesentliche Inhalte des Entwurfs
Der Entwurf beinhaltet neun Leitlinien, die jeweils erläutert werden und mit Empfehlungen hinterlegt sind. Die Leitlinien sollen sowohl für formelle wie für informelle Beteiligungsverfahren gelten.
Es ist unter anderem vorgesehen, eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung in der Neusser Verwaltung zu schaffen und die notwendigen finanziellen, personellen und fachlichen Ressourcen vorzuhalten. Ein paritätisch besetzter Beirat soll künftig alle Anliegen der Bürgerbeteiligung in Neuss beraten und dem Rat Empfehlungen geben. Ferner wird festgehalten, dass die Einwohner/innen – aber auch Vereine, Institutionen oder Firmen – Verfahren der Bürgerbeteiligung analog zu § 24 GO NRW anregen. Ziele, Gestaltungsspielräume, Ablauf und Methode eines Beteiligungsverfahrens sollen laut Entwurf vorab festgelegt sowie transparent kommuniziert werden. Auch auf den Umgang mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung nimmt der Entwurf Bezug.

Entwicklungsprozess
Der Beschluss zur Erarbeitung der Leitlinien in einem trialogischen Prozess traf der Rat der Stadt am 8. Mai 2020. Bei der Ermittlung der zu beteiligenden Bürgerinnen und Bürger sollte das Zufallsverfahren so angewandt werden, dass eine möglichst repräsentative Verteilung nach Alter, Geschlecht und Wohnort erreicht werden kann.

Im Herbst 2021 wurden zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger der Stadt vom Neusser Bürgermeisters mit der Bitte angeschrieben, sich zusammen mit Vertreter/innen aus Politik und Verwaltung einzubringen und das Regelwerk mitzugestalten.
Die Arbeitsgruppe – bestehend aus jeweils sieben Vertreter/innen aus den drei genannten Gruppen – traf sich neunmal, überwiegend über ein digitales Konferenztool. Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 06. Dezember 2021, die Abschlusssitzung am 16. Juni 2022 statt. Der Prozess wurde extern moderiert. Der Vorschlag der Gruppe zu den Leitlinien wurde der Stadtspitze am 05. September 2022 übergeben.

Entwurf »Leitlinien Bürgerbeteiligung in Neuss« (Stand: 13. Juni 2022)

Informationen zur Ratssitzung vom 8. Mai 2020

Pressemeldung der Stadt vom 5. November 2021


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