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München
+++ Konzept für die analoge und digitale Öffentlichkeitsbeteiligung verabschiedet +++
Mit Beschluss vom 27. April 2022 hat der Stadtrat von München dem »Konzept für die analoge und digitale Öffentlichkeitsarbeit« zugestimmt. Mit dem Beschluss gehen weitere Beschlüsse zur Einrichtung einer referatsübergreifenden Fachstelle für Öffentlichkeitsbeteiligung und Partizipation, eines viertelparitätisch besetzten Beirats sowie zur Einführung eines Bürgerbudgets einher. Das Konzept wurde auf einen Beschluss des Stadtrates vom 3. März 2021 hin von einer auf Partizipation spezialisierten Agentur erarbeitet.
Wesentliche Inhalte des Konzepts
Das Konzept stellt einen umfassenden Handlungsleitfaden zur Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Es zeigt ausgehend von der Schaffung einer organisatorischen und prozessualen Basis einen Weg für den systematischen Ausbau der informellen, konsultativen Beteiligung im Rahmen von Entscheidungs- und Planungsprozessen und die initiierende Beteiligung. In einem eigenen Kapitel werden die Anforderungen an eine digitale Partizipationsplattform beleuchtet. Das Konzept sieht eine vollständige Integration der Öffentlichkeitsbeteiligung in städtische Entscheidungsprozesse bis 2026 vor.
Entwickungsprozess und Vorgeschichte
Der externe Dienstleister führte ab Juni 2021 verschiedene Gespräche mit den Stadtratsfraktionen, den Bezirksausschüssen und Vertreter/innen von Organisationen und Gruppierungen aus der Zivilgesellschaft, Beiräten und Fachstellen der Stadtverwaltung, um einerseits die Stärken und Schwächen der bisherigen Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt München zu erheben und andererseits die Erwartungen an eine künftige Konzeption abzufragen. Eine stadtinterne Begleitgruppe begleitete von April bis September 2021 den Konzepterstellungsprozess in sechs Sitzungen.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 19. März 2014 war das Direktorium zuvor beauftragt worden, einen Vorschlag zur Einführung von Mindeststandards bei Bürgerbeteiligungsmaßnahmen zu erarbeiten. In der verwaltungsinternen Diskussion hatte sich ergeben, dass aus Sicht der Verwaltung eine zusätzliche Formulierung von Mindeststandards nicht zielführend sei.
Mit Beschluss des gemeinsamen Verwaltungs- und Personalausschusses, des Planungsausschusses und des Finanzausschusses vom 21. November 2012 (Aktualisierung durch Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 19. Dezember 2018) wurde die Verwaltung beauftragt, eine Checkliste zu erarbeiten, die sowohl praktische Hinweise für die Durchführung von freiwilligen Maßnahmen der Bürgerbeteiligung enthält als auch Grundlagen einer wirkungsvollen Bürgerbeteiligung formuliert.
»Konzept für die analoge und digitale Öffentlichkeitsbeteiligung«
Beschlussentwurf zur systematischen Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Informationsseite der Stadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung
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