Inhalt


Meißen


+++ Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Stadt Meißen +++
Am 27. September 2023 wurde die Beteiligungsleitlinie im Rat der Stadt Meißen beschlossen. Sie regelt die Durchführung informeller Bürgerbeteiligungsverfahren und sieht vor, dass die Stadtgesellschaft in einem mehrstufigen Prozess die Gegenstände für Bürgerbeteiligung abschließend auswählt.

Wesentliche Inhalte der Leitlinie
Jeder Jahreszyklus der Bürgerbeteiligung wird durch die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung initiiert, indem sie die Ämter der Stadtverwaltung auffordert, für das laufende Jahr bis zu fünf Vorhaben, beschrieben als Steckbrief, vorzuschlagen, die unter informeller Bürgerbeteiligung geplant und
umgesetzt werden sollen. Aus der hieraus entstehenden Vorhabenliste wählt der Beirat Bürgerbeteiligung besonders relevante Vorhaben für die Stadt Meißen aus. Die Stadtgesellschaft kann zusätzlich über jede Stadtratsfraktion bis zu zwei Vorhaben auf die Liste einbringen. Der Stadtrat bestätigt die Vorhabenliste verbindlich per Beschluss. Anschließend wird die
Vorhabenliste öffentlich zur Abstimmung gestellt. Die Stadtgesellschaft selbst wählt abschließend und verbindlich zehn Vorhaben aus, zu denen informelle Bürgerbeteiligung durchzuführen ist. Die Beteiligungsformate sollen – möglichst in einem Online-Offline-»Formatemix« – so gewählt werden, dass schwer erreichbare Zielgruppen zur Teilnahme motiviert werden und repräsentative Ergebnisse erzielt werden.

Entwicklungsprozess
Am 2. November 2022 informierte die Verwaltungsspitze der Stadt Meißen über den aktuellen Sachstand zur Bürgerbeteiligungsleitlinie, deren Erarbeitung der Stadtrat im Zusammenhang mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) in 2020 beschlossen hatte. Die Erstellung der Leitlinie erfolgte demnach unter Federführung des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung, in dem unterdessen eine Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung eingerichtet worden war, in Kooperation mit der Volkshochschule Meißen sowie einem Moderator und Prozessbegleiter.

Im Zuge des Entwicklungsprozesses wurden drei Sitzungen des Arbeitsgremiums »Runder Tisch« – bestehend aus Vertreter/innen der Stadtratsfraktionen, des Jugendstadtrats, der Seniorenvertretung, des Stadtelternrats, der Stadtverwaltung sowie des Behindertenbeauftragten – im Januar, April und Juni 2023 durchgeführt und einvernehmlich ein Entwurf der Leitlinien vorgelegt. Der Prozess sah außerdem Bürgerbeteiligung zu diesem Entwurf der Leitlinien vor. Hierzu wurde die vierte Sitzung des Runden Tisches am 5. September 2023 öffentlich gestaltet (und online gestreamt). In diesem Rahmen wurde ein erster Entwurf der »Meißner Bürgerbeteiligungsleitlinie« vorgestellt, erläutert und diskutiert. Noch im selben Monat erfolgte der Ratsbeschluss.

»Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Stadt Meißen«

Präsentation: Informationen zur Entwicklung der Beteiligungsleitlinie in Meißen

Informationen zum Prozess auf der Website der Stadt


Keine Kommentare


Bitte loggen Sie sich rechts oben ein, um Kommentare zu schreiben.

Wenn Sie noch kein Netzwerkerprofil angelegt haben, können Sie sich hier registrieren.