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Lich


+++ Charta für Bürgerbeteiligung +++
Am 18. Mai 2022 wurde die »Charta für Bürgerbeteiligung der Stadt Lich« in der Stadtverordnetenversammlung mit einigen Änderungen verabschiedet. Das Regelwerk war von einer Arbeitsgruppe mit Vertreter/innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Bürgerschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet worden.

Am 14. Juni 2023 nahm der erste Beteiligungsbeirat mit elf stimmberechtigten Mitgliedern seine Arbeit auf.

Wesentliche Inhalte der Charta
Die Charta beinhaltet in Abgrenzung zu formellen Verfahren der Beteiligung Regelungen zu informeller Bürgerbeteiligung. Sie findet Anwendung auf Planungen und Projekte im Zuständigkeitsbereich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung. Ziel der Charta ist es, »eine Beteiligungskultur in offenem und respektvollem Dialog zu entwickeln, zu etablieren und zu pflegen, die dem Selbstbestimmungsbedürfnis der Menschen Rechnung trägt und ihr Mitwirkungsbedürfnis belebt.« Die Charta baut auf Qualitätskriterien der Bürgerbeteiligung auf. Sie sieht die Einrichtung einer Vorhabenliste, eines Beteiligungsbeirats und einer Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung vor. Auch die Möglichkeiten der Bevölkerung zur Anregung von Bürgerbeteiligung werden ausgeführt.

Erarbeitungsprozess
Am 6. November 2019 stimmten die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung einstimmig für die Erstellung eines Konzepts zur Bürgerbeteiligung in Lich. Wörtlich heißt es im Beschluss: »Der Magistrat wird beauftragt, Vorschläge für einen Beteiligungsprozess zu erarbeiten. Diese Vorschläge sollen Arbeitsgrundlage für die Beratungen in den städtischen Gremien zur Erstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes sein.« Einer Pressemeldung folgend hatten sich die Abgeordneten offenbar zuvor entschieden, dass das Konzept nicht in die Form einer Satzung gegossen werden soll. 

Im Februar 2021 stellte die Stadt einen Fahrplan für die Erstellung einer »Bürgercharta« vor. Der Prozess startete mit einer Postkartenaktion, der alle Einwohner/innen fragte: »Was bedeutet für Sie gute Bürgerbeteiligung? Bei welchen städtischen Themen und Projekten wollen Sie künftig beteiligt werden?« Bis zum 27. Mai 2021 bestand darauf folgend die Möglichkeit für die Bevölkerung, sich für die Mitgliedschaft in einem Arbeitskreis (Besetzung: Bürgerschaft (5), Zivilgesellschaft (8), lokale Wirtschaft (4), Politik (7), Verwaltung (3)) zu melden.

Zwischen Juni und September 2021 wurden mindestens drei Sitzungen des AK mit externer Moderation durchgeführt. Eine Bürgerwerkstatt am 15. November 2021 ermöglichte die Rückkoppelung der Arbeitsergebnisse mit der Einwohnerschaft. Es erfolgte die Fertigstellung der Bürgercharta unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Bürgerwerkstatt. Der finale Entwurf wurde den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Entwurf »Charta für Bürgerbeteiligung der Stadt Lich«

Beschlussvorlage zur Verabschiedung der Charta

Informationsseite der Stadt zum Bürgercharta-Prozess

Beschluss vom 6. November 2019


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