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Leipzig
+++ Einwohnerbeteiligungssatzung verabschiedet +++
Am 13. Dezember 2023 beschloss die Ratsversammlung der Stadt Leipzig die »Satzung über Einwohnerbeteiligungsverfahren«. Zweck der durch die Verwaltung vorgelegte Satzung ist es, die Durchführung von Bürger- und Einwohnerbeteiligungen als öffentliche Aufgabe der Stadt festzuschreiben und (notwendige) Verfahrensregelungen, u.a. für die Datenverarbeitung und Melderegisterauskünfte, zu treffen. Der Schwerpunkt der Satzung liegt entsprechend auf stichprobenbasierten und aufsuchenden Verfahren und soll, laut Vorlage der Verwaltung, die Inklusion und die Chancengerechtigkeit im Rahmen von Beteiligung erhöhen, ein strategisches Ziel des Stadtentwicklungskonzepts »Leipzig 2030«.
Wesentliche Inhalte der Satzung
Die Satzung definiert die Zuständigkeiten für die Einleitung von Beteiligungsverfahren (Ratsversammlung, Oberbürgermeister) und für die Verfahrensgestaltung sowie Informationspflichten. Es folgt ein umfänglicher Paragraf, der Regelungen zur Auswahl von zu Beteiligenden (Stichprobenziehung) und zur Datenverarbeitung beinhaltet. Auch der Umgang mit Beteiligungsergebnissen wird festgelegt: So fließen diese verpflichtend in die Beratung der Ratsversammlung ein.
Im Jahr 2024 sollen, laut Beschlussvorlage, die Ergebnisse unterschiedlicher Bilanzierungen ausgewertet und in Abhängigkeit dieser Ergebnisse ggf. ein Prozess zur Erweiterung der vorliegenden Fassung der Beteiligungssatzung unter Einbindung unterschiedlicher Zielgruppen gestartet werden.
»Satzung über Einwohnerbeteiligungsverfahren«
Vorgeschichte: Leitlinien
In Leipzig liegen Leitlinien zur Bürgerbeteiligung seit Mai 2012 als Dienstanweisung des Oberbürgermeisters an die Kommunalverwaltung vor. Sie wurden dem Stadtrat am 18. Juli 2012 zur Kenntnis gegeben. Die öffentliche Vorlage für den Stadtrat enthielt die Leitlinien, Empfehlungen für die Anwendung in der Verwaltung sowie einen Instrumentenkoffer zur Bürgerbeteiligung. Im Januar 2014 nahm zudem eine Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung ihre Arbeit auf. Sie soll Bürgerbeteiligung sowohl in der Leipziger Bürgerschaft als auch in der Verwaltung fester verankern. Zu diesem Zweck baute die Koordinierungsstelle verwaltungsintern Know-how zur Bürgerbeteiligung auf und unterstützte die jeweiligen Fachämter bei der Durchführung von Beteiligungsverfahren. Die Koordinierungsstelle war außerdem mit der Erprobung von innovativen Partizipationsverfahren und deren Auswertung beauftragt.
In der ersten Jahreshälfte 2015 wurden in Leipzig drei Stadtratsanträge gestellt, die u.a. auf die Entwicklung einer kommunalen Beteiligungssatzung und auf die Einrichtung einer öffentlichen Vorhabenliste zur frühzeitigen Information der Bürger/innen über städtische Projekte zielten. Die Verwaltung schlug in ihren Standpunkten vor, eine Stärken- und Schwächenanalyse der Leipziger Bürgerbeteiligung von 2012-2015 durchzuführen, Vorschläge zur Verbesserung der Beteiligungskultur zu erarbeiten und die Ergebnisse im ersten Quartal 2016 in einer Stadtwerkstatt zu diskutieren. Laut Verwaltungsstandpunkt sollte das weitere Vorgehen daran anschließend vom Stadtrat beschlossen werden. Der Stadtrat beschloss dieses Vorgehen am 17. Juni 2015. Auch die Untersuchung von Beteiligungsmodellen anderer deutscher Kommunen sollte Bestandteil dieses Bilanzierungsprozesses sein.
Die städtische Koordinierungsstelle »Leipzig weiter denken« leitete den Prozess zusammen mit einer Kommunikationsagentur. Zunächst führten diese eine Online-Befragung der Stadtverwaltung, eine Online-Befragung der Bürgerschaft sowie Interviews, Gruppengespräche und Workshops mit Bürger/innen und Schlüsselakteuren in Politik und Verwaltung zum Thema informelle Bürgerbeteiligung durch. Zudem wurde eine Werkstatt »Wie können Beteilgungsmodelle für Kommunen wetterfest gemacht werden?« mit Expert/innen aus ganz Deutschland veranstaltet. Die vorgesehene Stadtwerkstatt mit Vertreter/innen der Verwaltung, der Politik und der Zivilgesellschaft veranstaltete die Stadt am 9. Mai 2016. Sie wurde mit einer Broschüre dokumentiert.
Am 12. April 2017 schließlich brachte die Verwaltung die Ergebnisse des Bilanzierungsprozesses in den Stadtrat ein. Herausforderungen sind, laut Vorlage, die Verbindung von Bürgerbeteiligung mit der politische Entscheidungsfindung, die Etablierung einer langfristigen Beteiligungskultur, die Realisierung von inklusiver Beteiligung und die mangelnde Information und Transparenz rund um Beteiligungsprozesse. Handlungsempfehlungen der Vorlage sind u.a.: eine städtische Vorhabenliste schaffen, ein Beteiligungskonzept für mehrstufige Vorhaben erarbeiten, die Beteiligungs- und Engagementförderung verknüpfen.
Der Stadtrat beauftragte den Oberbürgermeister mit Beschluss der Vorlage, ein paritätisches Gremium »zur Prozessberatung und – begleitung der Stadtverwaltung in Bezug auf eine weitere kontinuierliche Verstetigung von ›informellen‹ Bürgerbeteiligungsverfahren« einzurichten und auf Grundlage der Ergebnisse des Bilanzierungsprozesses dessen Aufgaben bis zum 3. Quartal 2017 festzulegen.
Eine Überblicksliste über aktuelle Beteiligungen ist auf der Website der Stadt Leipzig abrufbar.
Informationen zum Bilanzierungsprozess der Bürgerbeteiligung auf www.leipzig.de
Ergebnisbroschüre »Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?«
Überblick über aktuelle Beteiligungen auf www.leipzig.de
Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Mit den Leitlinien soll das Verhältnis zwischen Einwohner/innen, Stadtrat und Verwaltung neu gestaltet werden. Grundsätzlich gelte es, kommunale Entscheidungen in einem kooperativen, vertrauensvollen und offenen Miteinander zu planen und zu treffen. Dazu sei die frühzeitige Information der Bürger/innen ebenso notwendig, wie deren Einbindung über die gesamte Dauer eines Planungs- und Entscheidungsprozesses. Bürgerbeteiligung orientiere sich dabei an der Prozesshaftigkeit des Verwaltungs- und Politikablaufs.
Die Ausführungen zu den Leitlinien werden ergänzt durch Empfehlungen für die Anwendung in der Verwaltung. Hier werden verschiedene Phasen der Bürgerbeteiligung definiert und mit spezifischen Beteiligungsinstrumenten verknüpft. Bei der Auswahl der einzelnen Verfahrensschritte und Instrumente sind den Fachämtern in der Anwendungspraxis Spielräume gegeben. Die verschiedenen Beteiligungsinstrumente werden steckbriefartig in einem sogenannten »Instrumentenkoffer« aufgeführt. Über die zielgruppengerechte Methodenauswahl soll ein Querschnitt der Stadtgesellschaft in Beteiligungsverfahren einbezogen werden.
Entwicklungsprozess der Leitlinien
Im Jahr 2009 wurde die Stadtverwaltung per Ratsbeschluss dazu aufgefordert, einen öffentlichen Diskussionsprozess einzuleiten mit dem Ziel, eine verbindliche Form der Bürgerbeteiligung herzustellen, die über gesetzlich geregelten Formen hinaus geht. Im Rahmen des »Forums Bürgerstadt Leipzig« wurde ein Erörterungsprozess mit Politik, Verwaltung und Einwohner/innen durchgeführt, an dem auch unser Netzwerker Helmut Klages involviert war. Das Ergebnis des Prozesses war ein Entwurf für eine Satzung zur Bürgerbeteiligung, der allerdings aufgrund von Bedenken in der Politik zurückgezogen wurde. Die Verwaltungsspitze entschied daraufhin im Jahr 2012, die Leitlinien als Dienstanweisung des OB zu formulieren. Sie wurde dem Stadtrat am 18. Juli 2012 vorgelegt, der das darin beschriebene weitere Vorgehen zur Bürgerbeteiligung zur Kenntnis nahm.
Informationen zur Koordinierungsstelle und die Leitlinien auf der Website der Stadt Leipzig
Ausführungen zu den Leitlinien
Anlage 1: Strategische Ziele der Kommunalpolitik
Anlage 2: Prozessschritte der Bürgerbeteiligung
Anlage 3: Instrumentenkoffer
Weiteres Vorgehen
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