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Kranenburg


+++ Arbeitskreis erarbeitet Grundsätze der freiwilligen Bürgerbeteiligung +++
Ende Oktober 2023 hat der Rat der Gemeinde Kranenburg beschlossen, einen Arbeitskreis unter Beteiligung der Gemeindeverwaltung, der Fraktionen im Rat der Gemeinde Kranenburg und von Bürger/innen zu bilden, um Grundsätze der freiwilligen Bürgerbeteiligung in Kranenburg aufzustellen. Die Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises sollen in die weiteren politischen Beratungen einfließen.

In der Sitzung am 14. Dezember 2023 legte der Gemeinderat per Beschluss die Besetzung des dreizehnköpfigen AKs fest: 4 Mitglieder aus der Bürgerschaft, 2 aus der Wirtschaft, 4 aus der Politik und 3 aus der Verwaltung. Eine erste Sitzung des Arbeitskreises sollte, laut Beschluss, spätestens bis zum 31. März 2024 erfolgen. Parallel wurde eine Stelle für Bürgerbeteiligung/ Medienarbeit in der Verwaltung besetzt werden, welche die Erstellung der Grundsätze für Bürgerbeteiligung begleiten soll.

Kranenburger Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren haben, laut einer Pressemitteilung der Stadt, bis zum 23. April 2024 Gelegenheit, sich per E-Mail bei der Gemeinde für die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Leitlinien zu melden. In mehreren Workshops über das Jahr 2024 verteilt soll die Arbeitsgruppe zusammenkommen. Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe wird terminiert, sobald der Rat in seiner Sitzung am 16. Mai die Besetzung final beschlossen hat.

Dem aktuellen Prozess waren spätestens seit Herbst 2021 politische Entscheidungen für und wider die Erstellung kommunaler Beteiligungsleitlinien unter Einbeziehung eines externen Dienstleisters vorausgegangen.

Ratsvorlage: Antrag zur Bildung eines Arbeitskreises zur Erstellung der Grundsätze der freiwilligen Bürgerbeteiligung


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