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Konstanz
+++ Gemeinderat beschließt Beteiligungsleitlinien +++
Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat am 24. November 2016 »Leitlinien für Bürgerbeteiligung« mit großer Mehrheit beschlossen. Mit den Leitlinien gibt sich die Stadt einen verbindlich Rahmen, »der wichtige Vorhaben transparent macht und bei Bedarf einen gemeinsamen Beratungsprozess zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung ermöglicht.« Eine »Projektgruppe Bürgerbeteiligung« aus acht Mitgliedern der Gemeinderatsfraktionen, sieben Vertreter/innen der organisierten Zivilgesellschaft sowie bis zu acht Vertreter/innen der Stadtverwaltung arbeitete zweieinhalb Jahre an der Erstellung der Regelungen. Eine Evaluation der Wirkung der Leitlinien erfolgt zwei Jahren nach Inkrafttreten.
Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Gemeinderat oder Oberbürgermeister beschließen informelle Bürgerbeteiligung in ihren Zuständigkeitsbereichen. Diese kann den Charakter der besonderen Information, der Konsultation oder der Mitwirkung der Bevölkerung annehmen. Der »Konstanzer Prozess für Bürgerbeteiligung« sieht sechs Phasen von der Planung und Abstimmung bis zum Beschluss über Vorhaben. Eine Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung in der Konstanzer Verwaltung übernimmt viele Aufgaben innerhalb diese Prozesses – und z.B. Schulungen der Verwaltungsmitarbeiter/innen der Fachämter, in denen feste Ansprechpersonen für Bürgerbeteiligung benannt werden. Die transparente Veröffentlichung von geplanten oder in der Umsetzung befindlichen Vorhaben in der Stadt wird über eine Vorhabenliste gewährleistet (erste Veröffentlichung im Januar 2017). Hier werden Projekte aufgenommen, bei denen ein wesentliches öffentliches Interesse besteht oder die wesentliche Bedeutung für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Bürgerschaft haben. Bürger/innen können die Aufnahme eines Vorhabens auf die Liste ebenso anregen wie die Durchführung von Beteiligungsverfahren zu in der Liste verzeichneten Projekten. Für letzteres kann u. a. der Weg der Unterschriftensammlung beschritten werden. Bei der Planung von Bürgerbeteiligung können Bürger/innen seitens der Verwaltungsfachämter einbezogen werden. Der Einbezug politisch nicht engagierte Bevölkerungsgruppen in Beteiligungsprozesse ist mitzuplanen. Gemeinderat und Oberbürgermeister sind letztlich in den entsprechenden Sachentscheidungen an die Abwägung, aber nicht an die Befolgung der Beteiligungsergebnisse gebunden.
Entwicklungsprozess
Am 24. Juli 2014 hatte der Gemeinderat einstimmig den Auftrag gegeben, ein Gesamtkonzept zur »Teilhabe der Bürgerschaft an kommunalen Entwicklungs- und Planungsprozessen« zu erarbeiten.
Ein erster Leitlinienentwurf der »Projektgruppe Bürgerbeteiligung« wurde unter Leitung des städtischen Beauftragten für Bürgerbeteiligung und Bürgerschaftliches Engagement ab November 2014 in sieben Sitzungen erarbeitet. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) moderierte den Prozess.
Die Fertigstellung des Leitlinienentwurfs erfolgte im Dezember 2015. Der Entwurf ging in die verwaltungsinterne Prüfung und Abstimmung. Die Konstanzer Verwaltung legte dem Gemeinderat am 25. Februar 2016 in öffentlicher Sitzung den Sachstand zur Erarbeitung von Leitlinien für Bürgerbeteiligung zur Kenntnisnahme vor. Im April 2016 war die Information und Konsultation der Öffentlichkeit geplant. Die so abgestimmte Fassung sollte dem Gemeinderat am 21. Juli 2016 vorgelegt werden. Bei einem Treffen mit Vertreter/innen von Projektgruppe und Verwaltung im Juli 2016 wurde dann vereinbart, dass sich Verwaltung und Projektgruppe nach der Sommerpause 2016 zuvor noch einmal zu Beratungen über den finalen Entwurf der Leitlinien für eine Abstimmung im Rat zusammenfinden.
Ansprechpartner in Konstanz als Bürgerbeauftragter für Bürgerbeteiligung und Bürgerschaftliches Engagement ist unser Netzwerker Martin Schröpel.
»Leitlinien für Bürgerbeteiligung« in Konstanz (Langfassung)
Zum Bereich »Bürgerbeteiligung« auf der Website der Stadt Konstanz
Beschlussantrag Gemeinderat »Sachstand Gesamtkonzept Bürgerbeteiligung« (25. Februar 2016)
»Ablauf zur Einführung Leitlinien Bürgerbeteiligung (BB)«
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