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Karlsruhe
+++ Konzept für systematische Bürgerbeteiligung +++
Eine dezernatsübergreifende AG Bürgerbeteiligung unter Leitung des Amts für Stadtentwicklung hat das »Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung in Karlsruhe« entwickelt. Die CDU-Fraktion im Gemeinderat hatte die Ausarbeitung beantragt. Der Gemeinderat stimmte dem Konzept im April 2012 einstimmig zu. Eine Kurzfassung des Konzepts findet sich nach der Abstimmung des Gemeinderates im integrierten Stadtentwicklungskonzept »Karlsruhe 2020«.
Um die Beteiligung der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger an Planungs- und Entscheidungsprozessen langfristig zu stärken, werden in 2023/2024 neue Leitlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Das Ziel ist es, laut Stadt, die Transparenz von Beteiligungsprozessen zu erhöhen, verbindliche Standards einzuführen und den Austausch von Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zu verbessern.
Für die Erarbeitung der neuen Leitlinien wurde ein Gremium geschaffen, das sich zu gleichen Teilen aus Vertreter/innen der Stadt und der Bürgerschaft zusammensetzen soll und sich in 2023 zunächst an fünf Terminen bis November zusammengefunden hat. Über ein offenes Bewerbungsformular konnten sich bis zum 24. Februar 2023 Einwohner/innen aus Karlsruhe registrieren, die als Mitglied des Gremiums an der Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung mitwirken möchten. Die erste Sitzung des Arbeitsgremiums fand Ende März 2023 statt. Im Jahr 2024 sind weitere fünf Sitzungen des Konzeptionsgremiums angesetzt. Zudem öffnete sich der Prozess 2024 für die Einbeziehung einer größeren Öffentlichkeit bzw. spezifischer Akteursgruppen. Neben einer Ideenwerkstatt mit knapp 80 Bürgerinnen und Bürgern im März 2024 gab es die Möglichkeit, sich zwischen Mitte April und Mitte Mai 2024 im Zuge einer Online-Umfrage zur Öffentlichkeitsbeteiligung einzubringen. Zudem fanden im April und Juli 2024 vier Zielgruppenwerkstätten statt, zu denen jeweils getrennt Vertretungen der Stadtgesellschaft, der Verwaltung, der organisierten Zivilgesellschaft sowie soziale Akteurinnen und Akteure eingeladen wurden.
Eine Verabschiedung der neuen Leitlinien durch den Gemeinderat ist bis Ende des Jahres 2024 bzw. Anfang 2025 geplant.
Städtische Informationen zum Prozess 2023/2024
Wesentliche Inhalte des Konzepts von 2012
Das Konzept reflektiert einerseits die bisherigen Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung in Karlsruhe. Anderseits beinhaltet es eine Arbeitshilfe im Checklistenformat, die zu erfolgreicher Bürgerbeteiligung in Karlsruhe anleiten soll. Kern des Konzepts ist aber die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen normierten, nicht normierten, bereits angewandten oder noch nicht erprobten Beteiligungsinstrumenten. Auch in diesem Abschnitt finden sich Hinweise auf den zukünftigen Umgang mit Bürgerbeteiligung in Karlsruhe. Außerdem wird in einem eigenen Abschnitt der Stellenwert von E-Partizipation definiert. Sie soll in Karlsruhe nicht substituierend, sondern ergänzend zu anderen Beteiligungswegen organisiert werden.
Das »Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung in Karlsruhe« ist eine Orientierungshilfe. Die konkrete Initiierung und Ausgestaltung von nicht normierten Bürgerbeteiligungsverfahren soll in der Hand der jeweiligen Fachdezernate bleiben.
»Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung in Karlsruhe«
»Karlsruhe 2020: Integriertes Stadtentwicklungs-Konzept« (Bürgerbeteiligung, S. 120-121)
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