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Jena


+++ Leitlinien zur Bürgerbeteiligung im Stadtrat beschlossen +++
Am 21. September 2016 hat der Stadtrat von Jena die Beschlussvorlage »Leitlinien für Bürgerbeteiligung« und drei Änderungsanträge mit großer Mehrheit beschlossen. Mit den Leitlinien wird das Ziel verknüpft, mehr Bürgerbeteiligung in Jena zu initiieren, an der sich auch (junge) Menschen ohne kommunales Wahlrecht beteiligen können. Auf Basis des Leitlinienpapiers sollte ursprünglich bis Frühjahr 2017 eine Bürgerbeteiligungssatzung zur Abstimmung im Rat entwickelt werden – die Ausarbeitung erfolgte bis 2018. Es wurde zudem die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung seitens der Verwaltung geprüft. Sie wurde im Dezernat Stadtentwicklung & Umwelt eingerichtet.

Am 15. März 2017 hat der Stadtrat weiterführende Beschlüsse zur Umsetzung der Leitlinien getroffen. Neben der Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung im Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt wurde die Gründung eines Beirates für Bürgerbeteiligung beschlossen. Aufgaben, Besetzung und Geschäftsordnung wurden von einer trialogisch besetzten Begleitgruppe definiert und dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. Der Beschluss wurde im Rat am 18. Oktober 2017 gefasst.

»Satzung des Beirates für die Belange der Bürgerbeteiligung«

In seiner Sitzung am 27. November 2018 hat der Stadtrat eine vom Beirat Bürgerbeteiligung erarbeitete »Satzung über Verfahrensregeln für Bürgerbeteiligung bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats der Stadt Jena« beschlossen. Damit wird den Leitlinien ein rechtsverbindlicher Rahmen gegeben. Die Satzung regelt insbesondere den Anwendungsbereich und die Zuständigkeiten bei Bürgerbeteiligungsverfahren sowie die Formen der Anregung und die Ergebnisverwendung.

Beteiligungssatzung der Stadt Jena

Am 8. Dezember 2021 beschloss der Jenaer Stadtrat unter anderem, die Leitlinien für Bürgerbeteiligung im Punkt »Evaluation« auf einen verlängerten Zeitraum von fünf statt bisher zwei Jahren anzupassen. Das aktualisierte Dokument, welches auch einige redaktionelle Änderungen enthält, wurde im Herbst 2022 vorgelegt. Eine weitergehende inhaltliche Überarbeitung der Leitlinien (etwa zum Punkt »Vorhabenliste«) sollen, laut Verwaltung, im Zusammenhang mit der anstehenden Evaluierung der Bürgerbeteiligung in Jena im Jahr 2023 erfolgen.

Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Die Regelungen der Leitlinien beziehen sich auf informelle Bürgerbeteiligung, können aber, insofern dies gesetzlichen Regelungen nicht widerspricht, auch auf formelle Bürgerbeteiligung angewendet werden. Gegenstand sind potentiell alle Projekte im Aufgabenbereich des städtischen Wirkungskreises, die in der Zuständigkeit von Stadtrat und Oberbürgermeister liegen. Die geplante Beteiligungssatzung soll den Anwendungsbereich noch weiter präzisieren.

Mit Beteiligungsverfahren sollen dezidiert alle Personen angesprochen werden, die sich beteiligen möchten. Ein trialogisch besetzter Beirat für Bürgerbeteiligung und eine Koordinierungsstelle in der Statdtverwaltung haben u. a. die Aufgabe, über die Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. In den Leitlinien wird ein spezieller Fokus auf die Beteiligung von jungen Menschen ohne Wahlrecht sowie Studierende gelegt. Sie sollen verstärkt in kommunale Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Allen Einwohner/innen Jenas steht es offen, durch formlose oder durch förmliche Anregung (per Einwohnerantrag) Bürgerbeteiligung zu einem kommunalen Projekt im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats zu beantragen – sofern dieses auf der Vorhabenliste der Stadt verzeichnet ist. Das Jugendparlament und das Netzwerk für die Jenaer Beteiligungsstrategie für Kinder und Jugendliche soll Schüler/innen dabei unterstützen, formlose Anregung für Bürgerbeteiligung einzubringen. Der Stadtrat entscheidet jeweils über die Durchführung.

Zu jedem Beteiligungsverfahren erarbeitet der jeweilige Fachdienst in der Stadtverwaltung ein Konzept. Dabei müssen neun Grundsätze für gute Bürgerbeteiligung wie Ergebnisoffenheit, Frühzeitigkeit, Barrierefreiheit oder die ausreichende Ressourcenausstattung beachtet werden. Die Koordinierungsstelle unterstützt die Erstellung und Umsetzung. Der Umgang mit Beteiligungsergebnissen ist im Sinne der Transparenz geregelt. Seitens der Verwaltung ist ein jährlicher Beteiligungsbericht zu verfassen. Alle fünf Jahre ist die Evaluierung der Jenaer Bürgerbeteiligung durch eine externe Stelle vorgesehen.

Zur aktualisierten Version der Leitlinien (Stand: Oktober 2022)

Blog der Stadt Jena zum Leitlinienprozess

Vorhabenliste der Stadt Jena

Früherer Entwicklungsprozess
In seiner Sitzung am 1. Oktober 2014 hatte der Jenaer Stadtrat die Erarbeitung von »Leitlinien zur Bürgerbeteiligung« beschlossen. Dieser Prozess wird von der Verwaltung koordiniert und Akteure aus allen Bereichen der Stadt – Bürgerschaft, Politik, Vereine und Wirtschaft – einbeziehen. Die Beschlussvorlage sieht außerdem die Erstellung von standardisierten Beteiligungskonzepten vor. Sie und die Leitlinien sollen die Grundlage für die Formulierung einer Beteiligungssatzung sein. Der ursprüngliche Ablaufplan sah die die Erarbeitung der Leitlinien bis Herbst 2015 und den Beschluss des Stadtrats über die Beteiligungssatzung bis März 2016 vor.

Eine ergänzende Beteiligungsmöglichkeit für die Jenaer/innen bestand im Juni 2015 im Rahmen des Jenaer Bürgerhaushaltes. Dies hatte eine ehrenamtlich arbeitende 15-köpfige AG Bürgerhaushalt beschlossen. Bereits in den vorherigen Jahren wurden jeweils 15.000 zufällig ausgewählte Haushalte per Broschüre sowie weitere Bürger/innen per Fragebogen und im Internet zu einem vorgegebenen Thema befragt. Im Jahr 2015 stand die Meinung der Jenaer/innen zur Bürgerbeteiligung im Mittelpunkt.

Am 21. März 2015 wurde der öffentliche Prozess zur Erarbeitung kommunaler Leitlinien in Jena mit einer Auftaktveranstaltung eingeläutet. Rund 60 interessierte Bürger/innen diskutierten in vier Gesprächskreisen über mögliche Themen für Bürgerbeteiligung, Methoden und Verfahren sowie politische Information und Kommunikation. Ende September 2015 konstituierte sich eine Begleitgruppe mit Vertreter/innen aus der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung, die den durch einen externen Dienstleister gestalteten Prozess zur Leitlinienerarbeitung begleitet und kontrolliert. Die Gruppe traf sich bis Mai 2016 fünfmal.

Jenaer Bürger/innen hatten zudem vom 2. bis zum 30. November 2015 die Gelegenheit, einzelne potentielle Leitlinienbausteine online zu kommentieren. Die Ergebnisse flossen in ein ein ersten Leitlinienentwurf ein. Die öffentliche Diskussion eines zweiten Leitlinienentwurfs wurde im Rahmen einer Bürgerwerkstatt am 12. April 2016 durchgeführt. Mit Rückmeldungen aus der Begleitgruppe, vom Jugendparlament, aus einem Politik-Workshops am 5. April 2016 und der Bürgerwerkstatt sowie mit den Stellungnahmen der Stadtratsfraktionen wurde der finale Entwurf erstellt, die dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.
Die Dokumentation der Leitlinienerarbeitung erfolgte auf einem prozessbegleitenden Blog.

Parallel zur Leitlinienentwicklung wurde eine Liste mit städtischen Vorhaben und Planungen aufgebaut. Die Liste wurde erstmals im April 2015 veröffentlicht und ist zunächst auf die Vorhaben des Dezernats Stadtentwicklung und Umwelt beschränkt. Sie konnte bis zum 24. Juni 2015 von den Bürger/innen online kommentiert werden. Sie wird nach und nach um Projekte aus weiteren Themenfeldern ergänzt. Planungen der städtischen Eigenbetriebe sollen ebenfalls aufgeführt werden. Den Bürger/innen steht es offen, weitere Projekte zu benennen. Die Vorschläge aus der Bürgerschaft werden in der Verwaltung geprüft und ggf. eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die aktualisierte Vorhabenliste halbjährlich. Grundsätzlich gilt: Ein Vorhaben wird der Öffentlichkeit spätestens drei Monate vor der ersten Beratung in einem politischen Gremium bekannt gegeben.


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