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Gransee


+++ Beschlüsse über Beteiligungssatzungen +++
In der Stadt Gransee hat die Stadtverordnetenversammmlung am 5. Dezember 2019 eine »Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung« verabschiedet. Diese regelt, wie die Einwohner/innen und besonders die Kinder künftig an kommunalen Entscheidungen beteiligt werden. Die Ausgangspunkt für die Erstellung der Satzung war, laut einem Medienbericht, ein neuer Passus in der Kommunalverfassung Brandenburgs von 2018, wonach Kinder und Jugendliche in allen sie berührenden Angelegenheiten zu beteiligen sind.

Ein Satzungsbeschluss mit einem Ausschnitt der Regelungen wurde zudem als »Satzung über Formen der Einwohnerbeteiligung« am 9. März 2020 von den Mitgliedern des Amtsausschusses Gransee und Gemeinden gefasst. Auch in den amtsangehörigen Gemeinden soll eine entsprechende Satzung in 2020 politisch beraten werden.

Wesentliche Inhalte der Beteiligungssatzungen
Die Granseer Satzung beinhaltet Auszüge aus der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und regelt die Einzelheiten der in der städtischen Hauptsatzung aufgeführten Formen der Einwohner/innenbeteiligung. Dazu gehören die Einwohnerfragestunde, Einwohnernachfragen, der Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, das Petitionsrecht, die Einwohnerversammlung, Einwohnerbefragungen sowie die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen.

Die Satzung für das Amt Gransee und Gemeinden umfasst die Regelungen zur Einwohnerfragestunde, der Einwohnerversammlung, Einwohnerbefragungen und der Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen.

Beschlussvorlage zur Sitzung der Granseer Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember 2019 (inkl. Satzung)

Beschlussvorlage zur Sitzung des Amtsausschusses Gransee und Gemeinden 9. März 2020 (inkl. Satzung)


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