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Friedrichshafen


+++ Leitlinien für Bürgerbeteiligung ab 2020 +++
Am 18. November 2019 hat der Friedrichshafener Gemeinderat einstimmig Leitlinien für Bürgerbeteiligung beschlossen. Weitere begleitende Beschlüsse sehen die Einführung einer öffentlichen Online-Vorhabenliste sowie die Anregung von Bürgerbeteiligung zu städtischen Vorhaben seitens der Bürger/innen vor. Die Leitlinien sollen, laut Beschlussvorlage von Januar 2019, einerseits Regelwerk sein, andererseits »als Instrument eingesetzt und verstanden werden, um Standards bei Bürgerbeteiligungsprojekten zu haben«. Sie gelten ab Januar 2020 und werden nach drei bis maximal fünf Jahren überprüft.

Wesentliche Inhalte
Die Leitlinien beziehen sich auf informelle Bürgerbeteiligung zu Vorhaben, für welche die Stadt Friedrichshafen zuständig ist. Den Leitlinien sind allgemeine Spielregeln zur Kommunikation in Beteiligungsprozessen vorangestellt, die einen respektvollen Umgang und die Kompromissfähigkeit aller Beteiligten einfordern. Eine Vorhabenliste soll über städtische Projekte, »bei denen vom Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner Friedrichshafens auszugehen ist«, in Form von Steckbriefen informieren. Beteiligungsverfahren werden vonseiten der Stadt auf Grundlage von individuellen Beteiligungskonzepten, ggf. mit externer Unterstützung, durchgeführt. Die verwendeten Methoden sollen auf die Zielgruppen zugeschnitten sein. Die gezielte Aktivierung von betroffenen Personenkreisen ist zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung sorgt für die Übermittlung von Beteiligungsergebnissen an Entscheider/innen und stellt Transparenz über den Umgang mit ihnen her. Die Nichtbeachtung von Beteiligungsergebnissen soll begründet werden. Mit den Unterschriften von zwei Prozent der Wahlberechtigten (ab 16 Jahren) kann Bürgerbeteiligung zu städtischen Vorhaben angeregt werden, dessen Finanzierung im Haushaltsplan verankert sind. Der Gemeinderat entscheidet.

Entwicklungsprozess
Am 21. Januar 2019 hatte der Friedrichshafener Finanz- und Verwaltungsausschuss einstimmig einen Antrag zur Erarbeitung von Leitlinien für Bürgerbeteiligung gebilligt. Die im Antrag ausgeführte Vorgehensweise sah einen öffentlichen Workshop mit Bürgerschaft, Gemeinderat, Jugendparlament und Verwaltung am 19. Februar 2019 vor. Auf den Ergebnissen des Workshops aufbauend wurden die Leitlinien ab dem zweiten Quartal 2019 formuliert. Eine externe Prozessbegleitung, die u.a. für die Ausformulierung der Leitlinien zuständig war, wurde einbezogen.

Vorarbeiten für die Entwicklung der Beteiligungsleitlinien wurden in Friedrichshafen bereits im Jahr 2017 im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungsprozesses ISEK geleistet. Im Abschlussbericht werden Leitlinien für Bürgerbeteiligung mit dem Ziel, eine verlässliche Beteiligungskultur zu schaffen und Verfahrensabläufe sowie Zuständigkeiten zu klären, als ein Baustein eines Leitprojektes festgehalten. Sechs mögliche Eckpunkte für die zu entwickelnden Leitlinien wie Frühzeitigkeit oder Verfahrenstransparenz waren benannt. Ende 2018 fand darüber hinaus eine verwaltungsinterne Auftaktbesprechung aller Ämter statt, in dem die ISEK-Ergebnisse weiterentwickelt wurden.

Vorlage zur Sitzung des Gemeinderates am 18. November 2019 (inkl. der Leitlinien)

Beschlussvorlage zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 21. Januar 2019


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