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Flensburg


+++ Richtlinie zur EinwohnerInnenbeteiligung +++
Seit dem 9. Oktober 2015 regelt in Flensburg die »Richtlinie zur EinwohnerInnenbeteiligung« die Mitwirkung der Bevölkerung bei städtischen Vorhaben und Projekten. Das Tags zuvor von der Ratsversammlung beschlossene Regelwerk soll der Stärkung und Systematisierung von Beteiligung dienen. Es ist Teil des Flensburger Ortsrechts und stellt eine Selbstbindung der Verwaltung dar. Neben Politik und Verwaltung wirkten der Vorsitzende des Seniorenbeirats, die Vorsitzende des Runden Tisches für Integration, der Behindertenbeauftragte sowie die Vorsitzenden der Kreiselternvertretungen von KiTas und Schulen in Flensburg in einer Arbeitsgruppe an der Erarbeitung der Richtlinien mit.

Seit Herbst 2016 führt die Stadt Flensburg in der Richtlinie vorgesehene Vorhabenliste. Im zweiten Quartal 2018 sollen die Ergebnisse einer erstmaligen Evaluation der Richtlinie für EinwohnerInnenbeteiligung vorliegen. An der Auswertung ist auch die Öffentlichkeit beteiligt (Fragebögen, paritätische »Arbeitsgruppe Evaluation«).

Wesentliche Inhalte der Richtlinie
Die Regelungen finden Anwendung auf Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kommune, welche weite Teile der Einwohnerschaft betreffen und die Ressourcen der Stadt über lange Zeit binden. Auch auf Verfahren der Bauleitplanung sollen sie nach Möglichkeit angewendet werden. Die frühzeitige Offenlegung von Vorüberlegungen für städtische Vorhaben soll, gemäß der Richtlinie, über eine öffentliche Vorhabenliste der Verwaltung erfolgen. Speziell bei Großprojekten soll auch die Frage nach dem »Ob« der Planung Gegenstand eines Beteiligungsprozesses werden können. Die Anregung von Beteiligungsverfahren durch die Einwohner/innen Flensburgs ist sowohl formlos als auch qualifiziert durch eine Unterschriftensammlung möglich.
EinwohnerInnenbeteiligung nach Maßgabe der Richtlinie soll die repräsentative Demokratie ergänzen. Der zuständige Fachausschuss entscheidet über die Einleitung von Beteiligung und über das Beteiligungskonzept. Auch die abschließende Sachentscheidung bleibt in allen Verfahren bei den politischen Gremien. Sowohl in projektbezogenen Koordinationsbeiräten mit Vertreter/innen aus Politik, Verwaltung, Einwohnerschaft und Fachöffentlichkeit als auch bei der Beratung von Beteiligungskonzepten der Verwaltung werden zivilgesellschaftlichen Gruppen allerdings bereits Mitberatungsmöglichkeiten eingeräumt.
Die Beteiligungsergebnisse sind schließlich von Entscheidungsträger/innen in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Zudem wird herausgestellt: »Das die EinwohnerInnenbeteiligung beauftragende Gremium darf bis zum Vorliegen des Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens in der Sache nicht entscheiden.«

Entwicklungsprozess
Die Erarbeitung der Beteiligungsrichtlinie geht auf einen Beschluss der Ratsversammlung vom 25. April 2013 zurück. Die Arbeitsgruppe nahm Ende März 2014 ihre Arbeit auf. Aus ihren Beratungen ging auch eine Richtlinie zur Einbindung der Stadtteilforen in kommunale Entscheidungsprozess hervor, die im Dezember 2014 beschlossen wurde.

In Flensburg wurde im April 2014 eine Koordinierungsstelle EinwohnerInnenbeteiligung geschaffen, die als Anlaufstelle für die Öffentlichkeit fungiert. Sie unterstützt zudem die Fachbereiche der Verwaltung bei der Planung und Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen und konzipiert Forbildungsmaßnahmen.

Richtlinie zur EinwohnerInnenbeteiligung

Städtische Website zur EinwohnerInnenbeteiligung in Flensburg

Beschlussvorlage vom 8. September 2015


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