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Erfurt


+++ Leitlinien für eine kooperative Bürgerbeteiligung beschlossen +++
In seiner Sitzung am 6./7. Oktober 2017 hat der Erfurter Stadtrat »Leitlinien für eine kooperative Bürgerbeteiligung« verabschiedet. Vorangegangen war ein etwa zweijähriger Erarbeitungsprozess durch ein Gremium mit Vertreter/innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik. Das Regelwerk, das um einen Methodenkoffer ergänzt ist, soll dazu beitragen, »Transparenz bei kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen zu schaffen, Augenhöhe herzustellen und Bürgerideen mit einzubeziehen«.

Der Stadtrat beschloss zudem in seiner Sitzung am 7. März 2018 die »Satzung des Beteiligungsrates der Landeshauptstadt Erfurt«. Hierin werden auch von den Leitlinien abweichende Vorgehensweise festgeschrieben, die, laut Beschlussvorlage, aber im »Trialog« ausführlich diskutiert und bestätigt wurden. Der Beirat, besetzt mit 15 stimmberechtigten Bürger/innen, darunter zwei Jugendliche (bis 27 Jahre), und beratenden Mitgliedern aus Verwaltung, Stadtratsfraktionen und Zivilgesellschaft, ist laut Pressemitteilung der Stadt, »ein ehrenamtliches, beratendes Gremium nach der städtischen Hauptsatzung. Er soll neben Stellungnahmen zu Beteiligungskonzepten Handlungsempfehlungen erarbeiten, um die koordinierte und auf Dialog basierende Bürgerbeteiligung zu verbessern. Der Beteiligungsrat soll Ansprechpartner für die Zivilgesellschaft, die Stadtverwaltung und den Stadtrat für das Thema ›Beteiligung‹ sein.« Erfurter/innen ab 18 Jahren können sich bis zum 31. August 2018 für die Mitarbeit im Beirat bewerben. Am 15. Oktober 2018 wurden die Mitglieder öffentlich ausgelost. Die Ausgewählten sollten eine eintägige Fortbildung zu Fragen der Bürgerbeteiligung erhalten.

Im November 2019 trafen sich die Mitglieder des Beirats mit Vertreter/innen der Verwaltung und Ratsfraktionen zu einer Klausurtagung, um über Probleme und Zielstellungen für das Jahr 2020 zu diskutieren. Verhandelt wurde etwa die Frage, wie der Trialog im Gremium gestärkt und die Arbeit des Beirates in der Einwohnerschaft bekannter gemacht werden kann.

Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Vorhaben, zu denen kooperative, informelle Bürgerbeteiligung beschlossen wird, erfüllen gewisse Relevanzkritierien und stehen auf einer städtischen Vorhabenliste. Der Stadtrat entscheidet über die Durchführung von Beteiligungsverfahren. Ist kooperative Bürgerbeteiligung vorgesehen, sind Entscheidungen in der Sache bis zum Abschluss des Verfahrens unzulässig.

Der Beteiligungsprozess wird durch ein Beteiligungskonzept strukturiert, welches die Stadtverwaltung erstellt und zu welchem der Beteiligungsbeirat Stellung nimmt. Eine »Trialog« genannte paritätisch Arbeitsgruppe (Bürgerschaft, Politik, Verwaltung) entscheidet bei abweichenden Voten über ein Bürgerbeteiligungskonzept.

Die Stadtverwaltung ist mit der Durchführung der Beteiligungsprozesse betraut. Weiterhin ist die Benennung einer zentralen Anlaufstelle für Vereine, Initiativen und Bürger/innen zu Fragen der Bürgerbeteiligung bei der Stadt vorgesehen.

Die Evaluation und Weiterentwicklung der kooperativen Bürgerbeteiligung wird durch den Trialog vorangetrieben. Das Fortbestehen des Gremiums soll nach einem Jahr, die Funktionsweise des Konzept »Kooperative Bürgerbeteiligung« nach zwei Jahren überprüft werden.

Entwicklungsprozess
Mit den Leitlinien, so die ursprüngliche Zielsetzung, sollen verbindliche Standards für eine neue Kultur der Bürgerbeteiligung bei städtischen Vorhaben sorgen. In der Vergangenheit waren Entscheidungen von Politik und Verwaltung kritisiert worden. Zwischen Juni und November 2015 erstellte eine Gruppe aus Vertreter/innen von Bürgerinitiativen, Kommunalpolitik und Stadtverwaltung in regelmäßigen Arbeitstreffen einen ersten Entwurf für Beteiligungsleitlinien. Die darin enthaltene Grundsätze wurden am 7. November 2015 im Rahmen einer moderierten Zukunftswerkstatt mit der Zivilgesellschaft sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Mitte Januar 2016 veröffentlichte die Stadt die Ergebnisse der Veranstaltung unter dem Titel »Bürgerbeteiligung – Erfurter Modell« und eine Pressemitteilung zum bisherigen Prozess. Die im ersten Entwurf der Leitlinien vorgeschlagene Vorhabenliste ist bereits im März 2017 veröffentlicht worden.

Leitlinien für eine kooperative Bürgerbeteiligung

Informationen zur Beschlussfassung im städtischen Ratsinformationssystem

Zur Vorhabenliste der Stadt Erfurt

Satzung des Beteiligungsrates

Dokumentation der Zukunftswerkstatt im November 2015

Pressemitteilung der Stadt Erfurt zum Leitlinienprozess (21. Januar 2016)


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