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Eckernförde
+++ Satzung über Einwohnerbeteiligung in Kraft +++
In ihrer Sitzung am 17. Dezember 2020 verabschiedete die Eckernförder Ratsversammlung einstimmig die »Satzung der Stadt Eckernförde über eine Einwohnerbeteiligung«. Sie verfolgt, so der Wortlaut, »das Ziel, das Handeln städtischer Organe in Selbstverwaltungsangelegenheiten innerhalb der gesetzlichen Grenzen transparenter zu gestalten und Einwohnerinnen und Einwohner in erhöhtem Maße in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Damit soll das Vertrauen in die kommunale Politik und die Stadtverwaltung gestärkt, eine Beteiligungskultur aufgebaut und die Akzeptanz von Entscheidungen erhöht werden.« Dem Beschluss war ein rund zweijähriger Erarbeitungsprozess vorangegangen, in den Verwaltung, Politik und Bürgerschaft eingebunden waren.
Bereits im Oktober 2020 nahm zudem die städtische Koordinierungsstelle für Einwohnerbeteiligung ihre Arbeit auf. Ihre Kernaufgabe ist, die Beteiligungskultur weiterzuentwickeln und zu systematisieren. Für den 23. März 2021 ist eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant, bei der sich die Koordinierungsstelle den Einwohner/innen vorstellt.
Ein weiterer Informationskanal der Stadt ist die Online-Plattform »Gemeinsam für Eckernförde«, die zum Jahresbeginn 2021 veröffentlicht wurde. Sie beinhaltet neben allgemeinen Informationen und aktuellen Meldungen zur Einwohnerbeteiligung die Vorhabenliste sowie die Ideenliste der Stadt.
Wesentliche Inhalte der Satzung
Die Satzung definiert in einem ersten Teil die Beteiligungsbefähigung von Personen und Interessengruppen, die Beteiligungsgrade und die Beteiligungsbefähigung von Vorhaben.
Der zweite Abschnitt beschreibt die Möglichkeiten zur Einbringung von Vorhaben durch Politik, Verwaltung und Einwohner/innen. Letztere können hierfür per Unterschriftensammlung eine Beteiligungsinitiative starten. Formal anerkannte Vorhaben landen auf der städtischen Vorhabenliste. Für sie »findet eine Beteiligung […] nach Maßgabe [eines] Beteiligungskonzeptes statt.« Das Beteiligungskonzept wird jeweils von der Koordinierungsstelle für Einwohnerbeteiligung entworfen und politisch beschlossen.
Gleichzeitig führt die Stadt Eckernförde eine öffentliche Ideenliste für potentielle Vorhaben ein, auf die Einwohner/innen ihre »Ideen, Anregungen, Wünsche oder sonstige Vorschläge« über die Koordinierungsstelle aufnehmen lassen können. Die Einrichtung der Koordinierungsstelle für Einwohnerbeteiligung und ihre weiteren Aufgaben sind im dritten Abschnitt der Satzung festgeschrieben.
Entwicklungsprozess
Die Ratsversammlung der Stadt Eckernförde hatte sich am 28. September 2017 zur Schaffung einer kommunalen Beteiligungskultur bekannt. Sie fasste einen Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in Form einer Satzung. Das weitere Vorgehen sollte im Hauptausschuss geklärt werden.
Der Prozess zur Leitlinienerstellung startete mit einem Informationsabend am 26. September 2018. Am 28. November 2018 fand eine öffentliche Auftaktveranstaltung für alle Interessierten statt. In acht Arbeitsgruppen diskutierten, laut Presse, rd. 60 Bürger/innen mit Vertreter/innen von Verwaltung und Politik zu vier Unterthemen.
Bürger/innen konnten sich darüber hinaus bis Anfang Oktober 2018 für die Mitwirkung in der 18-köpfigen trialogisch besetzten AG zur Ausarbeitung der Leitlinien bewerben. Am 9. Oktober 2018 wurden sechs Vertreter/innen der Bürgerschaft per Los ermittelt. Die AG-Arbeit umfasste ab Januar 2019 sieben Termine. Neben den Arbeitstreffen gab es bis Sommer 2019 weitere Informations- und Workshoptermine, u.a. auch für Verwaltung und Politik. Ende September 2019 wurden ein Leitlinienentwurf auf der Website der Stadt veröffentlicht. Am 29. Oktober 2019 wurde der Entwurf bei einer Veranstaltung im Rathaus öffentlich diskutiert.
Anschließend wurde der Entwurf im Auftrag der Verwaltung von einer Rechtsanwaltskanzlei in eine Satzung überführt und der Politik im Mai 2020 in einem ersten Entwurf zur Zustimmung vorgelegt. Bevor die Ratsversammlung final über die Satzung beschloss, erfolgte eine Prüfung der Rechtmäßigkeit durch die Kommunalaufsicht. Diese empfahl in ihrer Stellungnahme einzelne Änderungen, die in den finalen Satzungsentwurf einflossen.
Ansprechpartnerin in Eckernförde ist Imke Stoltenberg, Koordinatorin Einwohnerbeteiligung.
»Satzung der Stadt Eckernförde über die Einwohnerbeteiligung«
Online-Plattform zur Einwohnerbeteiligung
Zum Antrag »Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligungen der Stadt Eckernförde«
Informationswebsite der Stadt zum Leitlinienprozess
Informationen zum Beschluss der Ratsversammlung in der »Eckernförder Zeitung«
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