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Bochum


+++ Eckpunkte der Bürgerbeteiligung +++
Der Rat der Stadt Bochum hat am 1. Februar 2024 mehrheitlich »Eckpunkte der Bürgerbeteiligung« beschlossen. Konkret stimmte der Stadtrat den im Begründungsteil der Beschlussvorlage jeweils unter »Zusammenfassung der hiermit verbundenen Festlegungen« genannten Punkten zu und beauftragte die Verwaltung, die in der Vorlage unter »nähere Ausgestaltung unter Bürgerbeteiligung« beschriebenen Beteiligungsprozesse durchzuführen. Die Vorlage wurde von der Verwaltung eingebracht.

Wesentliche Inhalte
Gegenstand der Festlegungen ist u.a. der Anwendungsbereich von informeller Bürgerbeteiligung. Sie soll grundsätzlich bei »außenwirkenden Planungsprozessen« verbindlich eingeplant und einzelfallbezogen ausgestaltet werden. Beteiligungsziele und -design müssen definiert und frühzeitig allgemein kommuniziert werden. Weiterhin wird auf eine reflektierte Wahl der Beteiligungsmethoden und die inklusive Einbeziehung auch schwer erreichbarer Zielgruppen verwiesen. Im Regelfall soll eine Zufallsauswahl der zu beteiligenden Bürger erfolgen. Die Einrichtung einer zentralen Anlauf- und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung soll geprüft werden.

Es werden drei Themenbereiche genannt, die mithilfe von Beteiligungsprozessen (mit Bürger/innen, Multiplikator/innen, Verwaltungsmitarbeiter/innen und/oder Expert/innen) weiterbearbeitet werden sollen: Wege zur Einbindung bestimmter Bevölkerungsgruppen, die Ausgestaltung von Schulungen für »Losbürger/innen« und Kommunikationsmöglichkeiten im Rahmen eines Beteiligungsformats.

Entwicklungsprozess
Zum Entstehungsprozess heißt es in der Beschlussvorlage: »Die […] entwickelten ersten Vorschläge orientieren sich u.a. an mehreren in der Vergangenheit zum Thema geführten Gesprächen und durchgeführten Veranstaltungen mit Bürgerinitiativen, Experten, dem politischen Raum und sonstigen relevanten Akteurinnen und Akteuren. Das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation hat darüber hinaus Informationen und Erkenntnisse aus anderen geeigneten Quellen gesammelt sowie verwaltungsinterne, dezernatsübergreifende Veranstaltungen unter externer Begleitung durchgeführt, in denen es insbesondere um Austausch und Erarbeitungen einer gemeinsamen Sichtweise auf das Thema Bürgerbeteiligung ging.«

Zivilgesellschaftliche Vertreter/innen wendeten sich im Vorfeld des Beschlusses am 1. Februar 2024 mit einer Eingabe nach § 24 GO NRW an den Stadtrat mit dem Vorschlag, auf Grundlage der vorliegenden Eckpunkte einen Prozess zur Erarbeitung von kommunalen Leitlinien für Bürgerbeteiligung aufzunehmen, in den auch die Bürgerschaft eingebunden wird.

Beschlussvorlage für den 1. Februar 2024 (inkl. der »Eckpunkte der Beteiligung« im Begründungsteil)


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