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Berlin-Steglitz-Zehlendorf


+++ Bezirkliche Leitlinien für Bürgerbeteiligung +++
Gemeinsam mit den Einwohner/innen hat das Bezirksamt Leitlinien zur Bürgerbeteiligung für Steglitz-Zehlendorf erarbeitet. Das Bezirksamt beschloss in seiner Sitzung am 4. Juli 2023 die Verabschiedung der »Leitlinien für Beteiligung von Bürger_innen«. Die Leitlinien werden der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.

Im Herbst 2023 soll, laut Leitlinien, ein ergänzendes Umsetzungskonzept vorgelegt werden, eine Evaluation der Leitlinien erfolgt demnach Mitte 2024.

Die Leitlinien bilden die Arbeitsgrundlage der bezirklichen Anlaufstelle für Bürger_innen Beteiligung (BAB), das von externen Trägern betrieben wird. Das Team der Anlaufstelle hat zum 01. Juli 2023 ihre Arbeit aufgenommen.

Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Sie enthalten neun Grundsätze (Ergebnisoffenheit, Frühzeitigkeit, Transparenz, Inklusivität, Ressourcenausstattung etc.) und vier Instrumente (Vorhabenliste, Beteiligungskonzept, Anregung von Beteiligung, Anlaufstelle) für gute Beteiligung, welche die formale Beteiligung von Bürger/innen ergänzen.
Die Leitlinien beinhalten u.a. eine detaillierte Liste zu klärender Punkte für die Erstellung von verfahrensbezogenen Beteiligungskonzepten durch das jeweilige Fachamt. Die breite Ablehnung eines Beteiligungskonzeptes durch die Bürger/innen soll zu einer Prüfung des Entwurfs innerhalb der Verwaltung führen.
Es wird weiterhin geregelt, wie Beteiligung zu Vorhaben des Bezirks bzw. zu neuen Themen und Projekten angeregt werden können. Wird einer Anregung aus der Bürgerschaft nicht stattgegeben, besteht die jeweils die Möglichkeit der Überprüfung über einen Antrag (Formblatt bzw. Unterschriftensammlung mit Quorum). Die Verfahrensweisen werden dargelegt.

Entwicklungsprozess
Am 18. Mai 2022 beschloss die Bezirksverordnetenversammlung die Erarbeitung der Leitlinien. Den Auftakt des durch einen Dienstleister (zusammen mit der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination) gestalteten Erarbeitungsprozesses bildete in der zweiten Novemberhälfte 2022 eine Reihe von drei Regionalwerkstätten in verschiedenen Ortsteilen des Bezirks. Zwischen dem 5. Dezember 2022 und dem 5. Januar 2023 konnten die Zwischenergebnisse der jeweils dreistündigen Vor-Ort-Termine unter den Überschriften »Grundsätze für gute Beteiligung« und »Instrumente zur Umsetzung der Leitlinien« online kommentiert sowie durch neue Ideen ergänzt werden. Alle Ergebnisse flossen in die weitere Leitlinienentwicklung ein.

Parallel zur Befragung wurde ein Gremium von 24 Personen mit je sechs Vertreterinnen und Vertretern aus der Verwaltung, der Politik, der aktiven Zivilgesellschaft und der Bürgerschaft gebildet. Die Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung stellten jeweils ein Mitglied, Initiativen und Organisationen sollen vom Bezirksamt angesprochen werden. Die Bürgerschaft hatte ihre sechs Repräsentanten bereits in den drei Regionalwerkstätten gewählt. Anfang 2023 kam das Gremium zu einer Schreibwerkstatt zusammen, um an einem ersten Entwurf der Leitlinien zu arbeiten. Es folgten zwei weitere Schreibwerkstätten und zwei Kleingruppen-Treffen bis April 2023.

Zum Hintergrund: Das Land Berlin hat in einem partizipativen Prozess mit der Zivilgesellschaft und mit den Bezirken landesweite »Leitlinien für Bürgerbeteiligung an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung« erarbeitet und im September 2019 beschlossen. Die bezirksbezogene Umsetzung von Bürgerbeteiligung gemäß dieser Leitlinien obliegt den Bezirken.

»Leitlinien für Beteiligung von Bürger_innen«

Informationen zur Bürgerbeteiligung auf der bezirklichen Website

Informationen zum Leitlinienprozess auf mein.berlin.de


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