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Berlin (Land)


+++ Beteiligungsleitlinien für Stadtentwicklungsprojekte +++
Im Juli 2019 wurde ein Entwurf für »Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten der räumlichen Stadtentwicklung« im Land Berlin vorgelegt. Mit Beschluss des Senats von Berlin am 11. April 2017 war hierfür zuvor ein entsprechender Arbeitsauftrag an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erteilt worden. Die formulierten Kernziele sahen vor, über Projekte und Prozesse der Stadtentwicklung Transparenz herzustellen, einheitliche Kriterien für die Durchführung von verbindlicher Beteiligung zu schaffen und entsprechende Prinzipien festzulegen.

Der Leitlinienentwurf wurde von einem 24-köpfigen Gremium aus zwölf Bürger/innen (offene Ausschreibung und Losentscheid unter 220 Bewerber/innen) sowie 12 Vertreter/innen von Politik und Verwaltung im Dialog mit der Stadtöffentlichkeit erarbeitet. Am 3. Juni 2019 beschloss das Gremium den vorliegenden Entwurf mit 16 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Am 28. August 2019 wurden die Leitlinien öffentlich präsentiert und am 3. September 2019 durch den Senat beschlossen.

Zugleich wurde wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im September 2019 mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Leitlinien unter Beteiligung der planenden und bauenden Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke beauftragt. Ziel des Umsetzungskonzeptes ist die Erarbeitung einer Handreichung für die Einführung der Leitlinien für Vorhaben des Landes Berlin durch die Verwaltung. Die Erarbeitung wurde im November 2019 begonnen und wird durch einige Teilnehmende des früheren Arbeitsgremiums zur Erarbeitung der Leitlinien begleitet. Seit Oktober 2020 liegt das landesweite Umsetzungskonzept vor, das als Handreichung für die bezirklichen Umsetzungsprozesse zu verstehen ist. Im Mai 2021 – nach Beratungen im Rat der Bürgermeister/innen – wurde diese Umsetzungskonzept auf Senatsebene final beschlossen.

Im März 2020 wurden Vertreter/innen der organisierten Zivilgesellschaft mit einem öffentlichen Schreiben informiert über die Auswahlprozesse für eine Mitgliedschaft im Beirat für Bürgerbeteiligung sowie für den zivilgesellschaftlichen Träger, der die zentrale Anlaufstelle für Beteiligung zusammen mit der Verwaltung betreiben soll.
Am 10. September 2020 startete das offene Interessenbekundungsverfahren für den Beteiligungsbeirat. Sowohl Berliner Bürger/innen (8 Plätze im Gremium) als auch die an Stadtentwicklung interessierte organisierte Zivilgesellschaft (6 Plätze) waren aufgerufen, sich bis zum 10. Oktober 2020 zu bewerben.
Während der Verwaltungsteil seine Arbeit bereits aufgenommen und seit August 2020 personell voll besetzt ist, sollte über die zivilgesellschaftliche Trägerschaft der zentralen Anlaufstelle für Beteiligung in einem mehrstufigen Auswahlprozess im 1. Quartal 2021 entschieden werden.

Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Nach einem einleitenden Teil definiert das Regelwerk neun Grundsätze für dialogorientierte Bürgerbeteiligung bei Stadtentwicklungsprojekten sowie fünf Instrumente zur Umsetzung dieser Grundsätze. Letztere sind im einzelnen eine Vorhabenliste, Anlaufstellen für Beteiligung, ein Beteiligungsbeirat, das Beteiligungskonzept und die Anregung von Bürgerbeteiligung. Die Anlaufstelle soll »zu einem Teil aus Verwaltung und zu einem anderen Teil aus einem freien, gemeinnützigen Träger der Zivilgesellschaft gebildet werden.«

Entwicklungsprozess
Am 26. Juni 2017 lud der Senat unter dem Motto »Beteiligen! Wie reden wir zukünftig über Stadtentwicklung?« zu einem Stadtforum, bei dem sich rund 50 Initiativen mit ihren Projekten und Ideen für eine gute Beteiligung präsentieren konnten.

Die Senatsverwaltung veröffentlichte eine Ausschreibung für ein »Kommunikationskonzept 2017, Leitlinien für Bürgerbeteiligung« und die Begleitung der Erarbeitung von Leitlinien für Bürgerbeteiligung, die bis Oktober 2017 lief. Das Arbeitsgremium nahm im Oktober 2017 seine Arbeit auf und traf sich zu 18 Sitzungen bis Februar 2019.

Ab Januar 2018 hat die Stadtöffentlichkeit die Möglichkeit, sich online auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de in den Prozess einzubringen und dem Arbeitsgremium Fragen oder Vorschläge zu senden oder im Rahmen von vier geplanten öffentlichen Vor-Ort-Veranstaltungen (Werkstätten) mitzudiskutieren. Eine erste Werkstatt war zunächst für Februar 2018 angedacht und wurde schließlich am 19. März 2018 durchgeführt.

Drei Wochen lang vom 1. bis zum 21. Oktober 2018 konnte ein erster Entwurf der Grundsätze zu den »Berliner Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Prozessen und Projekten der räumlichen Stadtentwicklung« online kommentiert werden. Am 15. Oktober 2018 fand die zweite öffentliche Werkstatt statt, in dessen Zuge der erste Entwurf vorgestellt und diskutiert wurde.

Im Rahmen einer dritten Werkstatt am 25. Februar 2019 wurden Instrumente für die Umsetzung der Leitlinien diskutiert werden. Es folgten Veranstaltungen des Arbeitsgremiums mit ausgewählten Zielgruppen im März 2019.

Umsetzungskonzept der Leitlinien

Finaler Entwurf der »Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Prozessen und Projekten der räumlichen Stadtentwicklung«

Informationsseite zum Berliner Leitlinienprozess mit aktuellen Informationen

Zur Onlinekommentierung der Grundsätze zu den Leitlinien

Senatsvorlage »Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung«

Presseberichte zum Leitlinienprozess des Landes auf www.taz.de und www.neues-deutschland.de.


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