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Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
+++ Bezirkliche Leitlinien für Bürgerbeteiligung +++
Die »Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung in Charlottenburg-Wilmersdorf« wurden in der Zeit vom September 2021 bis Mai 2022 erarbeitet. Danach erfolgte ein weiterer Abstimmungsprozess innerhalb des Bezirksamtes. Neben mehreren Veranstaltungen mit Vertreter/innen aus Politik und Verwaltung gab es zwei öffentliche Bürgerforen sowie einen dreiwöchigen Online-Dialog im Mai 2022. Die Ergebnisse wurden ausgewertet und flossen in die Leitlinien ein. Ein externer Prozessgestalter unterstützte die Erarbeitung des Regelwerks. Das Bezirksamt beschloss die Leitlinien schließlich am 20. Juni 2023.
Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Die »Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung« orientieren sich an jenen der Landesebene. Die Leitlinien regeln die freiwillige (informelle) Bürger:innenbeteiligung. Aufbauend auf acht Grundsätzen für die bezirkliche Bürgerbeteiligung werden Instrumente wie die Vorhabenliste, das Büro für Bürger:innenbeteiligung als Beratungsstelle sowie der Raum für Beteiligung als gemeinsamer von Verwaltung und freiem Träger gestalteter bezirklicher Anlaufstelle u.a. für zivilgesellschaftliche Initiativen und Bürger/innen definiert. Auch Prozesse und Zuständigkeiten, wie die Anregung von Bürgerbeteiligung seitens der Bürger/innen (Beteiligungsantrag) oder die Erstellung von verfahrensbezogenen Beteiligungskonzepten werden in den Leitlinien festgelegt. Um die Weiterentwicklung der Leitlinien zu gewährleisten, soll nach Implementierung aller Instrumente und Prozesse eine Evaluation unter Einbeziehung von Bürger/innen, Verwaltung und Politik angestoßen werden.
»Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung in Charlottenburg-Wilmersdorf«
Informationsbroschüre zu den bezirklichen Leitlinien
Website des Bezirks zur Bürgerbeteiligung
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