Inhalt


Bannewitz (Kinder- und Jugendbeteiligung)


+++ Leitlinie für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen +++
Die Gemeinde Bannewitz hat seit dem Jahr 2018 eine »Leitlinie für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen«. Sie wurde am 20. November 2018 einstimmig durch den Gemeinderat verabschiedet und dient dazu, den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen nach § 47a der Sächsischen Gemeindeordnung strukturiert nachzukommen.

Wesentliche Inhalte
Das Regelwerk verpflichtet die Kommune grundsätzlich u.a. auf die Wahl angemessener Beteiligungsformen für junge Menschen und auf verbindliche Rückmeldungen seitens der kommunalen Entscheidungsträger/innen zu den Ergebnissen von Kinder- und Jugendbeteiligung. Weiterhin werden lang- und mittelfristige Zielsetzungen und korrespondierende Maßnahmen festgelegt. Dazu gehört u.a. die Bildung eines Kinder- und Jugendforums, die Einsetzung einer zentralen Ansprechperson für Belange von Kindern und Jugendlichen in der Verwaltung und die Bildung eines Verfügungsfonds, mit dem verschiedene Projekte und Ideen von Bannewitzer Jugendlichen unterstützt werden. Der »Jugendfond« hat seit 2018 ein jährliches Budget von 1.000 Euro und wird nach Beratung des Jugendausschusses anteilig an Projektträger ausgeschüttet.

Zum Hintergrund:
Die Gemeinde Bannewitz hat in den Jahren 2016 - 2018 am Projekt »Jugend bewegt Kommune« teilgenommen, das im ländlichen Raum Sachsens den Austausch zwischen Jugendlichen und kommunalen Akteuren fördert und junge Menschen ermuntert, ihren Heimatort selbst mitzugestalten.

»Leitlinie zur Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in Bannewitz«


Keine Kommentare


Bitte loggen Sie sich rechts oben ein, um Kommentare zu schreiben.

Wenn Sie noch kein Netzwerkerprofil angelegt haben, können Sie sich hier registrieren.