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Badenweiler


+++ Gemeinderat stimmt Leitlinien zur Bürgerbeteiligung zu +++
Am 18. September 2017 hat der Badenweiler Gemeinderat Leitlinien zur Bürgerbeteiligung beschlossen. Das dreiseitige Papier regelt die Beteiligung der Bürger/innen an wichtigen politischen Planungs- und Entscheidungsprozessen. Für informelle Beteiligung ist grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.

Wesentliche Inhalte der Leitlinien
Es betont den respektvollen und vertrauensvollen Umgang zwischen Bürger/innen, Gemeinderat und Verwaltung. Dazu werden von allen Akteuren zu achtende Werte für Bürgerbeteiligung definiert. Diese lauten: Ergebnisoffenheit, Ehrlichkeit, Verbindlichkeit, Vollständigkeit der Information und Verständlichkeit. Gute Bürgerbeteiligung wird als transparent, offen, effizient, mit Meinungs- und Interessenvielfalt, kontinuierlich und nachhaltig beschrieben. Von den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung abweichende Beschlüsse werden »nachvollziehbar dargestellt«.

Um Beteiligung beantragen zu können, sind für die verschiedenen Akteure unterschiedliche Quoren vorgesehen (Bürger/Innen = 50 Unterschriften, Ortschaftsräte = 3 Mitglieder, Gemeinderat = 6 Mitglieder). Der Gemeinderat entscheidet, ob Bürgerbeteiligung durchgeführt wird.

Das zweistufige Verfahren besteht aus einem ersten öffentlichen Ideenwerkstatt sowie einem ebenfalls öffentlichen Bürgerworkshop zur Beratung von und Entscheidung über Planungsalternativen und Modellvarianten. Der Gemeinderat entscheidet final.

Die Verwaltung legt zudem eine laufend aktualisierte Maßnahmenliste vor. Zudem werden jährlich wichtige Themen in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt.

Entwicklungsprozess
Im Februar 2015 hatte die Verwaltung einen Entwurf des Leitlinienpapiers veröffentlicht und alle Interessierten um ihre Stellungnahme gebeten. Die eingehenden Anregungen und Ideen sollten zudem mit der Bürgerschaft im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung diskutiert werden.

Leitlinien zur Bürgerbeteiligung


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