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Bad Blankenburg


+++ Leitfaden Bürgerbeteiligung seit 2014 +++
In der Sitzung am 12. Februar 2014 hat der Bad Blankenburger Stadtrat einen Leitfaden zur Bürgerbeteiligung beschlossen. Mithilfe des eine Seite umfassenden Regelwerks soll die Bürgerschaft an Entscheidungen des Stadtrates beteiligt werden und politische Entscheidungen auf diese Weise nachvollziehbarer gestaltet werden.

Wesentliche Inhalte des Leitfadens
Das Papier enthält sowohl einige prinzipielle Feststellungen als auch Hinweise auf Verfahrensschritte zur Einleitung und Durchführung von Bürgerbeteiligung. Eine monatlich aktualisierte Vorhabenliste informiert über geplante Vorhaben der Stadt, auch Bürger/innen können Ideen einbringen. Der Stadtrat entscheidet bei allen Vorhaben, ob die Durchführung einer Bürgerbeteiligung notwendig und sinnvoll ist. Dabei wird er durch eine an seiner Legislatur orientierten, maximal zehnköpfigen Koordinierungsgruppe – bestehend aus Stadträten, Vertreter/innen der Verwaltung sowie Bürger/innen – unterstützt. Die durch den Stadtrat bestimmte Gruppe legt für jedes Vorhaben ein Grob- und Feinkonzept vor. Sie sollen bei der Entscheidung über die Notwendig von Bürgerbeteiligung als Entscheidungshilfe dienen sowie die Ausgestaltung einzelner Verfahren unterstützen. Der Umgang mit den Beteiligungsergebnissen wird nicht näher ausgeführt.

Leitfaden zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Bad Blankenburg und Ablaufdiagramm


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