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Alheim


+++ Richtlinie für Bürgerbeteiligung seit 2023 +++
In der Gemeinde Alheim regelt eine Richtlinie die Durchführung informeller Bürgerbeteiligung. Einen entsprechenden Beschluss traf die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 12. September 2023 mehrheitlich.

Zusätzliche freiwillige Bürgerbeteiligung soll, gemäß der Richtlinie, nur bei Themen eingesetzt werden, die eine hohe Relevanz für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Alheim haben. Dies wird per Beschluss der Gemeindevertretung im Einzelfall festgestellt. Beteiligt werden Bürger/innen (bzw. Kinder und Jugendliche) mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde.

Die Richtlinie sieht drei wesentliche Beteiligungsformate vor: Bürgerinformationsgespräche in betroffenen Ortsteilen, repräsentative Meinungsumfragen zu anstehenden Entscheidungen der Gemeindevertretung sowie Bürger-Workshops zur Diskussion konkreter Projekte. Die Verwaltung ergänzt, so wörtlich, in Frage kommende Beschlussvorlagen um die Auswahl einer Form der freiwilligen Bürgerbeteiligung.

»Richtlinie für die Durchführung zusätzlicher Bürgerbeteiligung in der Gemeinde Alheim«


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