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Wie können sich dialogische und direkte Beteiligungsverfahren ergänzen? Hinweise aus der kommunalen Praxis in Baden-Württemberg


In der Diskussion um eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch dialogische und direkte Formen der Demokratie werden sowohl positive wie negative Wirkungen angeführt als auch unterschiedliche Befürchtungen geäußert. Inwieweit eine dialogische Ergänzung von Bürgerentscheiden dabei hilfreich sein könnte, reale oder vermeintliche Befürchtungen abzubauen, wird jedoch nicht diskutiert. Unser Netzwerker Christian Büttner geht in seinem Beitrag einen ersten Schritt in diese Richtung. Anhand von vier Beispielen aus Baden-Württemberg zeigt er, dass es mit Hilfe von dialogischen Verfahren möglich ist, den Gegenstand eines Bürgerentscheids zu präzisieren, Kompromissvorschläge zu erarbeiten oder einen faireren, sachorientierten Abstimmungskampf zu organisieren. Dass es neben diesen nur wenige weitere Beispiele für eine Verknüpfung gibt, führt er vor allem auf mangelhafte gesetzliche Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zurück. Diese müssten, so sein Plädoyer, insbesondere eine strukturelle und inhaltliche Flexibilität sowie Kompromissbildung ermöglichen, um dazu beizutragen, unsere Demokratie zu verbessern.

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Vladimir Rott, 01.04.2015 13:06 Uhr:
Danke für die Einsichten in den Stand der Dinge, in die Praxiserfahrungen. Klar, noch einiges zu tun... Wird schon, einfach dranbleiben:-)
Herzlich, VR


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