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Vom Leitsatz in die Umsetzung: Implementierung eines Initiativrechts zur Bürgerbeteiligung für Einwohner/innen der Stadt Offenbach
Die im Jahr 2020 erarbeiteten »Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Offenbach« befinden sich seit etwa anderthalb Jahren in der Umsetzungsphase. Sie sehen unter anderem ein Initiativrecht für Bürger/innen vor. Konkret bedeutet dies, dass die Bürger/innen bei Vorhaben der Stadt Beteiligung anregen können. Auch die Einreichung ganz neuer Vorhaben mit Beteiligung ist möglich. Unsere Netzwerkerin Franziska Thies leitet die Offenbacher Service- und Beratungsstelle zur Förderung und Durchführung von Bürgerbeteiligung. In ihrem Beitrag beschreibt sie den Prozess und die daran anknüpfenden Überlegungen hin zur Implementierung dieses Initiativrechts. Aus ihrer Sicht ist es wichtig, eine qualitativ-quantitative Evaluation zu etablieren und zu erfassen, »von wem und für welche Zwecke das Initiativrecht genutzt wird, wie sich die Verknüpfung mit der politischen Ebene darstellt und welche Wirksamkeit das Initiativrecht entwickeln kann.«
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