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Bürgerbeteiligung, Direkte Demokratie und Rechtsschutz – drei Seiten einer bürgernahen Planung


In einer modernen Demkoratie muss Öffentlichkeitsbeteiligung auf Augehöhe erfolgen. Anton Hofreiter und Ingrid Hönlinger sind sich dessen sicher. Sie benennen in ihrem Beitrag aus »grüner« Perspektive und mit ihrem Hintergrund als Fachpolitiker/in im Bundestag aktuelle »Baustellen« in der Gesetzeslage und zeigen den aus ihrer Sicht notwendigen Reformbedarf auf.
Das von ihnen vorgeschlagene alternative planungsrechtliche Verfahren setzt auf Frühzeitigkeit, Transparenz, Verbindlichkeit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Direkte Demokratie. Im Zentrum steht dabei eine dreistufige Planungskaskade, in der zunächst unter frühzeitiger Einbeziehung der Öffentlichkeit über das »Ob« eines Vorhabens entschieden werden soll. Auf der zweiten Stufe soll das »Wie«, also die konkrete Ausgestaltung vor Ort, geklärt werden, während sich die dritte Stufe –– in der Regel das eigentliche Planfeststellungsverfahren –– nur noch mit den Details des Projektes auseinandersetzen soll.

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Gabriele Wickenhäuser, 24.07.2021 10:47 Uhr:
Brauchbare Hinweise aus der Bevölkerung über das "Ob" und das "Wie" eines kommunalen Vorhabens können die Verantwortlichen durchaus mit Hilfe des kommunalen Beteiligungsverfahrens "Bürgerhaushalt" erlangen. Der Bürgerhaushalt Stuttgart hat dies in zehn Jahren bzw. sechs Durchgängen gezeigt.


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