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Wien verpflichtet sich zu Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben
Zu mehr Bürgerbeteiligung bei Großprojekten hat sich die Stadt Wien mit dem neuen »Masterplan für partizipative Stadtentwicklung« selbst verpflichtet. Werden Bauvorhaben mit mindestens 300 Wohneinheiten oder einer Bruttogeschoßfläche über 30.000 Quadratmeter geplant, müssen zukünftig die unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger systematisch einbezogen werden. Im Regelwerk ist unter anderem festgehalten, wann und in welcher Form Bürgerbeteiligung verpflichtend ist. Neben großen Bauprojekten und Hochhäusern ab 35 Metern ist das auch für Bauvorhaben in einer Kernzone des Weltkulturerbes (etwa die Innere Stadt), bei Umwidmungen von Grün- in Bauland sowie bei Projekten, die eine strategische Umweltprüfung erfordern, vorgesehen.
Informationsausstellungen mit persönlicher Beratung, moderierte Runde Tische oder qualitative Befragungen sollen je nach Phase des Projektes zum Einsatz kommen. Auch der Kreis der Beteiligten soll sich erweitern: Bürgerinnen und Bürger in einem Umkreis von 500 Metern, lokale Akteure wie etwa Unternehmer oder Vereine und zukünftige Bewohner sollen rechtzeitig in Planungsvorhaben eingebunden werden.
Für laufende und zukünftige Projekte soll der neue Masterplan bereits zum Tragen kommen. Sind die Planungen fortgeschritten, gelten die strengeren Richtlinien noch nicht. Die Regeln betreffen vorläufig nur städtebauliche Vorhaben. Eine Ausweitung der Partizipationsverpflichtung auf andere Ressorts ist aber denkbar.
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