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Tübingen: Evaluation der Grundsätze für Bürgerbeteiligung


Seit 2015 bilden die »Tübinger Grundsätze der Bürgerbeteiligung« die Basis für Planung, Durchführung und Auswertung von kommunalen Beteiligungsverfahren. In den Jahren 2018 und 2019 erfolgte eine Evaluation der ersten Umsetzungsphase hinsichtlich Quantität und Qualität von Bürgerbeteiligung. Neben einer zahlenmäßigen Erfassung dialogischer Beteiligungsverfahren wurden schriftliche Befragungen von ehemaligen Schlüsselpersonen sowie zehn leitfadengestützte Interviews mit Expert/innen aus der Stadtverwaltung sowie einer Stadträtin und einem Mitglied des Tübinger Beirats für Bürgerbeteiligung geführt. Die Ergebnisse liegen in einem umfassenden Bericht vor.

Positiv zu bewerten sind, dem Bericht zufolge, die frühzeitige und transparente Information der Öffentlichkeit, die Ergebnisoffenheit der Beteiligungsprozesse und die faire Verfahrensgestaltung. Handlungsbedarf wird bei der Vorhabenliste, dem Einsatz externer Moderation, der Einbeziehung schwer erreichbarer Gruppen und der Dokumentation und Evaluation nach außen und innen festgestellt. Während sich die Grundsätze der Bürgerbeteiligung grundsätzlich bewährt haben, kann deren Anwendung noch weiter verbessert werden. Das Papier schließt mit einer Reihe von Handlungsempfehlungen für die Umsetzungspraxis, die Formulierung der Grundsätze und die Rolle der Beauftragten für Bürgerengagement.

»Evaluationsbericht zur Umsetzung der Tübinger Grundsätze der Bürgerbeteiligung seit ihrer Einführung im Jahr 2015«


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