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Südtiroler/innen lehnen Gesetz über direkte Demokratie ab


Am 9. Februar 2014 wurde in der italienischen Provinz Südtirol über ein neues Gesetz zur Bürgerbeteiligung abgestimmt. Das Gesetz, das vom Südtiroler Landtag im Juni 2013 beschlossen worden war, sah vier Arten der direkten Mitbestimmung vor –– den Bürgerantrag, die Volksbefragung, die Bürgerinitiative und den Volksentscheid. Weil u. a. ein Promotorenkomitee aus Unterstützer/innen der »Initiative für mehr Demokratie« knapp 18.000 Unterschriften sammelten, wurde das Gesetz den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt. Diese lehnten es mit 65,3 % der abgegebenen Stimmen ab.

Damit folgte die Mehrheit den Argumenten der Kritiker/innen, die durch das Gesetz einen Rückschlag für die direkte Demokratie in der Provinz befürchteten. Sie beanstandeten u. a. die erhöhten Unterschriftenhürden und warnten vor einer faktischen Abschaffung von Volksabstimmungen. Die Befürworter/innen wiederum verwiesen auf die Streichung des Teilnahmequorums bei Abstimmungen und die Möglichkeit der Online-Sammlung von Unterschriften.

Die Abstimmung über das Bürgerbeteiligungs-Gesetz war das erste bestätigende Referendum in Südtirol. Zwar nahm nur etwa jede/r vierte Wahlberechtigte/n teil, aber ein Quorum für die Gültigkeit des Ergebnisses bestand nicht.

Somit bleibt es bei den bisherigen Regelungen mit Volksbegehren, Volksabstimmung und Volksbefragung. Allerdings hat die »Initiative für mehr Demokratie« im Rahmen eines Volksbegehrens Unterschriften für einen neuen Gesetzesentwurf gesammelt. Damit muss sich nun die zuständige Gesetzgebungskommission des Landtags beschäftigen.

>> Zum Ergebnis der Landesvolksabstimmung

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