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Kurz & kompakt, Juli 2019: Neues aus der Leitliniensammlung


Unsere Sammlung kommunaler Leitlinien zur Bürgerbeteiligung wächst weiter. Schon seit längerer Zeit tragen wir im Netzwerk Bürgerbeteiligung Regelungen und Handlungsempfehlungen zur kommunalen Bürgerbeteiligung zusammen und informieren über die Aktivitäten und Handlungsansätze in verschiedenen Kommunen. In unserer Leitliniensammlung finden sich sowohl fertiggestellte Leitlinien bzw. Papiere als auch Informationen zu aktuellen Prozessen der Erstellung von Leitlinien und Handlungsempfehlungen.

Neue Entwicklungen in den Kommunen auf einen Blick:

  • Bamberg: Das per Ratbeschluss vom 29. Mai 2019 neu geschaffene Amt für Bürgerbeteiligung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit ist zuvorderst mit der Entwicklung eines »bedarfsgerechten ›Bamberger Beteiligungskonzeptes‹« betraut.

  • Berlin (Land): Im Juli 2019 wurde ein Entwurf für »Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten der räumlichen Stadtentwicklung« im Land Berlin vorgelegt. Ein Arbeitsgremium hat insgesamt neun Grundsätze und fünf Instrumente erarbeitet, mit denen die Beteiligung verbessert und verbindlicher organisiert wird. Beschlüsse der Leitlinien durch Senat und Abgeordnetenhaus stehen noch aus.

  • Berlin-Lichtenberg: Im April und Mai 2019 konnte ein Entwurf der Bürgerbeteiligungsleitlinien online kommentiert werden. 

  • Dresden: Der Dresdener Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21. März 2019 auf einen interfraktionellen Antrag hin eine Bürgerbeteiligungssatzung verabschiedet. Zweck der Satzung ist »Förderung und Unterstützung der rechtzeitigen Information zu und der Beteiligung der Einwohner an Entscheidungs- und Planungsprozessen der Landeshauptstadt Dresden.«

  • Großpösna: Der Gemeinderat von Großpösna hat in seiner Sitzung am 15. April 2019 »Leitlinien für Bürgerbeteiligung« beschlossen. Eine siebenköpfige Projektgruppe hatte das Regelwerk erarbeitet.

  • Heidelberg: Mit Beschluss des Gemeinderats vom 27. Juni 2019 wurde einer erweiterten Zusammensetzung des »Arbeitskreis Bürgerbeteiligung« etwa mit Vertreter/innen der Kinder- und Jugendbeteiligung oder des Migrationsbeirats zugestimmt. Der Arbeitskreis besteht fortan aus jeweils fünf Vertreter/innen aus Politik und Verwaltung sowie acht Vertreter/innen der Bürgerschaft.

  • Mannheim: Nach einer gut eineinhalb-jährigen Testphase verabschiedete der Mannheimer Gemeinderat am 12. März 2019 endgültig das »Regelwerk Bürgerbeteiligung«.

  • Offenbach am Main: Die Arbeitsgruppe zur Formulierung von Beteiligungsleitlinien tagte zum ersten Mal am 19. April 2019. Bei zwei öffentlichen Aktionen im Juni 2019 wurden Bürger/innen zu ihren Vorstellungen von Bürgerbeteiligung befragt. Auch online können die Bürger/innen sich einbringen.

  • Witten: Mit Beschlüssen des Stadtrates wurden bereits im Mai/Juli 2016 Leitlinien der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Titel »Wittener Weg zur strukturierten Bürgerbeteiligung« verabschiedet. Die Regelungen zielen auf qualitätsvolle, transparente und dabei möglichst passgenaue sowie effiziente Beteiligungsverfahren.

Zur Sammlung kommunaler Leitlinien des Netzwerks Bürgerbeteiligung

 


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